Ich arbeite seit 40 Jahren ununterbrochen in Vollzeit. Erhalte ich jetzt auch eine Erhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs? Wer zahlt mir die Differenz zu meinem Tarifabschluss?
Sehr geehrter Herr Heil,
als Bundesminister für Arbeit und Soziales erwarte ich von Ihnen, dass Sie auch meine Interessen im Auge haben. Ich arbeite nicht nur seit 40 Jahren ununterbrochen, sondern habe auch als Alleinerziehende mit 2 Kindern ausnahmslos in Vollzeit gearbeitet. Meine Firma ist Tarif-gebunden, zahlt aber nur einen Bruchteil in Bezug auf die Inflation. Wie sorgen Sie dafür, dass Menschen wie ich, nicht nur als Steuerzahler, sondern als gleichwertige Bürger behandelt werden? Wer zahlt mir die Differenz zwischen meinem Tarifabschluss und der Inflation?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich kann Ihren Unmut über die Inflation, insbesondere die stark gestiegenen Preise für Lebensmittel und Energie, gut verstehen.
Dennoch möchte ich betonen, dass die Bundesregierung die Menschen in Deutschland damit nicht allein lässt. Wir behalten die Situation aller Menschen im Blick – auch die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deshalb haben wir drei große Entlastungspakete geschnürt – rund 100 Milliarden Euro schwer – und Schritte zur Vermeidung schleichender Steuererhöhungen im Zusammenhang mit der Inflation unternommen. Mit einem umfassenden Abwehrschirm wurden und werden darüber hinaus die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher z.B. durch Direktzahlungen, Strom- und Gaspreisbremsen, Heizkostenzuschüsse und den Kinderbonus abgefedert. Mit der Erhöhung des Wohngeldes, höherem Kindergeld, höherem Kinderzuschlag und der anstehenden Einführung der Kindergrundsicherung entlasten wir außerdem Familien und Menschen mit kleinen Einkommen und schaffen Anreize zur Arbeit.
Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums können Sie ausrechnen, wie Sie persönlich von den Entlastungen profitieren (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/Entlastungsrechner-2023/entlastungsrechner-2023.html).
Wir haben außerdem die Möglichkeit für Unternehmen geschaffen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie auszuzahlen. Dabei handelt es sich um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Diese kann bis zu einem Betrag von 3.000 Euro nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz steuerfrei (und beitragsfrei) gewährt werden, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise erfolgen. Diese Leistungen können – als Einmalzahlung oder in mehreren Teilbeträgen – individualvertraglich oder auf kollektiver Ebene vereinbart werden. Die individual- oder kollektivvertragliche Vereinbarung einer solchen Inflationsausgleichsprämie ist freiwillig. Sollte ein Arbeitgeber oder ein Arbeitgeberverband sich mit einer Gewerkschaft über entsprechende Zahlungen einigen, ist ein Arbeitgeber hieran - wie auch an alle anderen tarifvertraglichen Inhalte - gebunden. Die tarifrechtliche Bindung ändert jedoch nichts an der Freiwilligkeit der tarifvertraglichen Vereinbarung selbst. Die Steuer- und Abgabenfreiheit würde auch dann gelten, wenn die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie auf einem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag beruht.
Wer bei uns in Deutschland seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, ist durch das Bürgergeld abgesichert. Dazu zählen in Deutschland unter anderem Menschen mit chronischen Krankheiten und Behinderungen, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie fleißige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Lohn aufstocken, damit sie über die Runden kommen. Auch Rentnerinnen und Rentner sind vermehrt auf ergänzende Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung angewiesen. All diese Menschen leiden besonders stark unter gestiegenen Strom- und Lebensmittelpreisen, weil sie keine finanziellen Rücklagen haben. Das Bürgergeld sichert das Existenzminimum – nicht mehr und nicht weniger. Es ist moralisch unverantwortlich und mit der Verfassung nicht vereinbar, diesen Menschen eine Anpassung der Regelbedarfe verwehren zu wollen. Die Äußerungen verschiedener konservativer Politiker sind kein Beitrag zur Lösung, sondern vergiften das gesellschaftliche Klima. Deutschland ist und bleibt ein sozialer Rechtsstaat. Anstand, Solidarität und Nächstenliebe sind eine Stärke unserer Gesellschaft. Der beste Weg, Kosten beim Bürgergeld zu reduzieren, ist und bleibt es, Menschen in Arbeit zu bringen. Genau diesen Weg gehen wir unter anderem auch mit dem Jobturbo.
Aus meiner Sicht ist es gefährlich, Geringverdienende und Leistungsbeziehende gegeneinander auszuspielen. Eine solidarische Gesellschaft darf niemanden hängen lassen, der in Not geraten ist, und muss gleichzeitig diejenigen im Blick behalten, die ihren Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Genau das tun wir.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil