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Hubertus Heil
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Frage von Torsten W. •

Herr Heil, wie könnte man Rentner unterstützen, die von der Doppelbesteuerung betroffenen sind und eine Steuernachforderung erhalten haben und nicht zahlen können?

Strom, Gas und Lebensmittel sind bereits eine große Herausforderung.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Sorge mit Blick auf die finanziellen Belastungen kann ich gut nachvollziehen. Die Preisexplosionen in vielen Bereichen des täglichen Lebens als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine treffen gerade Menschen mit geringen Einkommen hart. Deswegen haben wir in der Ampelkoalition gezielte und effektive Entlastungen auf den Weg gebracht und arbeiten weiter mit Hochdruck daran, die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen. Rückwirkend zum 1. Januar 2022 haben wir beispielsweise einen höheren Grundfreibetrag beschlossen: 10.347 Euro von der Rente bleiben komplett steuerfrei, für 2023 werden es 10.908 Euro sein. Außerdem haben wir die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von 300 Euro auf den Weg gebracht, die bis Mitte Dezember 2022 automatisch auf Ihr Konto ausbezahlt wurde. Und mit der Reform des Wohngeldes, die ab 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, können deutlich mehr Menschen mit niedrigen Einkommen ein höheres Wohngeld beziehen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch Menschen profitieren können, die ihr Eigentum selbst bewohnen. Eine (ggf. erneute) Prüfung, ob Sie (auch für weitere Leistungen der Sozialhilfe) anspruchsberechtigt sind, kann sich hier lohnen.

Bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten möchte ich betonen, dass die SPD darauf achten wird, dass es weder für heutige, noch für künftige Rentner*innengenerationen zu einer Doppelbesteuerung ihrer Renten kommt.

In seinen Urteilen von Mai 2022 hat der Bundesfinanzhof erstmals konkrete Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten festgelegt. Anders als bisher von der Finanzverwaltung angenommen, dürfen der Grundfreibetrag, die Steuerfreistellung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen und der Werbungskostenpauschbetrag nicht bei der Ermittlung des steuerfreien Rentenanteils berücksichtigt werden. Trotzdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass heutige Rentner*innen der Doppelbesteuerung unterliegen gering. Das Risiko einer Doppelbesteuerung besteht aber für künftige Rentner*innengenerationen.

Im Koalitionsvertrag haben SPD, Grüne und FDP ausdrücklich erklärt, dass sie eine doppelte Rentenbesteuerung auch in Zukunft vermeiden werden. Deshalb soll der Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben – statt nach dem Stufenplan ab 2025 – vorgezogen und bereits ab 2023 erfolgen. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab 2060 erreicht.

Die SPD hat sich für eine Änderung der Rentenbesteuerung zu Beginn der Wahl-periode ausgesprochen. Eine Reform setzt aber eine umfassende Problemanalyse und eine sorgfältige Auswertung der rechtlichen Vorgaben des Bundesfinanzhofes voraus. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb ein Gutachten zur Ermittlung der Fallkonstellationen vergeben, in denen es konkret zu Doppelbesteuerungen kommen kann. Auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens wird dann zügig ein Gesetzentwurf erarbeitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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