Herr Heil, inwieweit kalkulieren Sie bei den an regulärer Arbeit Gehinderten das Phänomen Schwarzarbeit mit ein? Sie reden nie darüber.....
Gehören nicht zu einem schönen Leben für diese Menschen auch stärker Sanktionen gegen Schwarzarbeit und zwar sowohl bei den schwarz Arbeitenden als auch bei deren Auftraggeber dazu?
Ich hätte auch gerne einen Sockelbetrag von TEUR 1,2, mit dem ich in jeden Monat starte. Dann ertrage ich vielleicht auch die 70% Steuern und Abgaben in Teilen meines Einkommens besser.
Warum z.B. ist die Beschäftigung einer nicht angemeldeten Putzfrau im Haushalt eine Ordnungswidrigkeit und im Unternehmen Schwarzarbeit.
Wäre es nicht schön, wenn vor dem Gesetz alle gleich sind? Sie tun immer so, als würden sich alle ans Gesetz halten und dabei hat der Schattenhaushalts der BRD bereits 50% des italienischen erreicht.
Was haben Sie sich da überlegt? Das ganze läuft doch aus dem Ruder....
Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wer schwarz arbeitet oder Personen illegal beschäftigt und so Steuern und Sozialabgaben hinterzieht, verursacht enorme finanzielle Schäden zu Lasten der ehrlichen Steuer- und Beitragszahlenden. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit, illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch haben hohe Priorität. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung hat die Befugnisse zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Diese liegt in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums.
Auch die Jobcenter wirken aktiv und konsequent im Kampf gegen Schwarzarbeit mit. Wer Bürgergeld bezieht und nebenbei durch Schwarzarbeit Einkünfte erzielt, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Die Bewilligung von Bürgergeld wird ganz oder teilweise aufgehoben und bereits zu Unrecht gewährtes Bürgergeld ist zurückzuzahlen. Bei Anhaltspunkten für eine Ordnungswidrigkeit leiten die Jobcenter Bußgeldverfahren ein. Liegen Anhaltspunkte für eine Straftat vor, werden die Strafverfolgungsbehörden informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB