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Frage von Bernd K. •

Hallo Hr. Heil... Wieso muss ich nach Arbeitslosigkeit und anschließender Wiederbeschäftigung das erhaltene ALG1 nicht zurückzahlen? Aber bei voller rückwirkender Erwerbsminderung bis zur Rente schon?

Habe 5 Monate +18 Tage ALG1 zu kurz erhalten ( die Zeit davor ALG1 & Bürgergeld) Den April 24 weder ALG1 noch Bürgergeld- gar nichts ( trotz Anspruch ). Ab Mai bekam ich dann durchgehend Bürgergeld.

Was passiert mit meinem Restanspruch des ALG1, da ja von der RV erwiesen wurde, nie wieder in meinem Leben arbeiten zu können!

Ist das nicht unfair? Derjenige, der bis zu seinem Tod krank sein wird, muss ALG1 zurückzahlen ( wird von der RV verrechnet ).

Habe doch über 35 Jahre eingezahlt und andere auch.

Wenn man noch arbeitsfähig sein kann, wird ALG1 und/ oder andere Hilfen nicht verrechnet oder sind zurückzuzahlen aber wenn man bis über die Rente hinaus krank ist, werden einem bei rückwirkender voller EM- Rente die vorher in Anspruch genommenen Hilfen als " Bestrafung " noch in Rechnung gestellt und verrechnet!

Ist das soziale Gerechtigkeit?

MFG Bernd K.

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