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Hubertus Heil
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Frage von Roger P. •

Hallo Herr Heil, können Sie mir in einer kurzen Zusammenfassung den Unterschied zwischen HartzIV und Bürgergeld erklären?

Laut Bundesverfassungsgericht darf ja niemand sein Existenzminimum verlieren, aber ihre Pläne beinhalten ja die volle Sanktionsfähigkeit wie zuvor. Auch sonst hat sich nichts verbessert an den Bezügen, da diese ja selbst nicht gestiegen sind, sondern nur an eine vergangene Preissteigerung angepasst sind.
Irgendwie kommt mir das wie alter Wein in neuen Schläuchen vor, wie man so schön sagt. ich kann hier keine echte Verbesserung für die ärmsten Menschen in Deutschland erkennen.

Viele Grüße

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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Gerne erläutere ich Ihnen den Unterschied zwischen Hartz IV und dem Bürgergeld sowie die Hintergründe der Reform. 

Das Bürgergeld, eingeführt im Jahr 2023, ersetzt das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Ziel dieser Reform ist es, den Sozialstaat moderner und gerechter zu gestalten und Menschen in schwierigen Lebenslagen besser zu unterstützen, indem es nachhaltigere Wege aus der Hilfebedürftigkeit schafft. 

Ein zentraler Aspekt des Bürgergeldes ist die verstärkte Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung. Im Gegensatz zu Hartz IV wird hierbei stärker auf individuelle Bildungsbedarfe eingegangen, um langfristig die Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Denn wir haben inzwischen eine ganz andere Lage am Arbeitsmarkt: 

Das Bürgergeld legt daher einen größeren Fokus auf eine gezielte und vor allem nachhaltige Vermittlung in den Arbeitsmarkt. Unterstützungsmaßnahmen sollen individueller und passgenauer gestaltet werden, um die Chancen auf eine dauerhafte Beschäftigung zu verbessern. 

Beim Bürgergeld wurde darüber hinaus das sogenannte Schonvermögen angehoben, was bedeutet, dass Beziehende mehr Vermögen behalten dürfen, bevor es auf die Leistungen angerechnet wird. Zudem gibt es längere Karenzzeiten, in denen bestimmte Vermögenswerte und die Wohnkosten nicht überprüft werden. 

Zum Thema Sanktionsfähigkeit: Es stimmt, dass auch beim Bürgergeld Sanktionen möglich sind. Allerdings wurden diese Regelungen angepasst, um sicherzustellen, dass sie verhältnismäßig sind und das Existenzminimum nicht gefährdet wird. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass Sanktionen nur unter bestimmten Bedingungen verhängt werden dürfen, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen. In besonderen Fällen ist darüber hinaus die Vollsanktionierung des Regelbedarfs für bis zu zwei Monate möglich, die weiteren Leistungen wie Unterkunft oder Mehrbedarfe können nicht gekürzt werden.

Zu Ihrer Anmerkung bezüglich der Anpassung der Leistungen: Es ist richtig, dass die Regelsätze des Bürgergeldes an die Preisentwicklung angepasst wurden: Dies ist ein Gebot des Bundesverfassungsgerichts und soll sicherstellen, dass die Leistungen das Existenzminimum decken. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

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