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Frage von Ruth S. •

Habe ich ein Anspruch auf Sonderzahlung bin EWR war in der Pflege tätig im Pflegeheim und habe Meine Oma privat bei mir gepflegt. Leider immer wenig Geld verdient in der Pflege (teilzeit)wegen Kind.

Bitte um Antwort bekomme Erwebsminderungsrente aus gezahlt 900 Euro +Betriebsrennte von 122 Euro. Daher die Frage ob ich noch Zuschuss beantragen kann. Energie Geld hätte ich im Dezember 2022 bekommen. Mfg S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Leider geht aus Ihrer Frage nicht hervor, auf welche Sonderzahlung Sie sich beziehen. Eine allgemeine Sonderzahlung für pflegende Angehörige ist derzeit nicht vorgesehen. 

Sollten Sie sich auf den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente beziehen, erhalten Sie im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über ihren Rentenzuschlag. Sie müssen den Zuschlag nicht beantragen.

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024. Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Für individuelle Fragen zu Ihrer Rente wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. 

Reichen Ihre Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für Ihren Lebensunterhalt aus, können Sie Grundsicherung oder ggf. Wohngeld beantragen. 

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB 

 

 

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