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Hubertus Heil
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Frage von Marc g. •

Guten Tag Herr Heil was sagen sie dazu das Geringverdiener so wie Harz 4 und viele in ähnlichen situationen eine große Kaufkraftverlust droht?

Im März stieg die Inflation um 7,3 Prozent! Das bedeutet, dass die Hartz-4-Empfänger einen Kaufkraftverlust von 33 Euro haben. Soviel zur harz 4 erhöhung?
Die Regirung hat sonderzahung zugestimmt aber keiner sagt wann es zur auszahlung kommt.
Finden sie es gerecht Diäten und Gehälter zu erhöhen wo andere hunger?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Garske,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 11.04.2022, auf die ich gerne im Folgenden eingehen möchte.

Die aktuellen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger sind enorm: Dabei trifft die Krise, wie Sie bereits selbst darstellen, die Schwächsten am härtesten.

Uns war klar, dass das Hartz IV-System verbessert gehört. Deswegen haben wir uns zum Ziel gesetzt, mit dem neuen Bürgergeld Menschen besser zu unterstützen.  Unser Versprechen haben wir eingehalten: Das Bürgergeld ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Das Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums: Das neu eingeführte Bürgergeld soll dieses sichern. Insbesondere wurde die Höhe der Regelbedarfe erhöht: Der Regelsatz stieg auf 502 Euro. Hinsichtlich der Inflation verändern wir den Anpassungsmechanismus dauerhaft. Das Bürgergeld wird der Inflation nicht mehr hinterherhinken, sondern vorab angepasst. Ab 2023 bilden die Regelsätze die aktuellen Preissteigerungen ab. Außerdem wurden die Freibeträge für Menschen, die zwischen 520 und 1.000 Euro verdienen, von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben.

Das neue Bürgergeld ist Teil des dritten Entlastungspakets, das wir angesichts der stark gestiegenen Preise auf den Weg gebracht haben: Dieses umfasst rund 65 Milliarden Euro und beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, u.a. die Einführung eines vergünstigten bundesweiten Nahverkehrstickets, die Erhöhung des Kindergeldes, die Absenkung der Umsatzsteuer für Gas auf 7 Prozent und eine Wohngeldreform.Mit dem neuen „Wohngeld Plus“, das zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sollen künftig deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Mehr Informationen zum dritten Entlastungspaket finden Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/drittes-entlastungspaket-2082584.

Durch diese und die anderen im dritten Entlastungspaket enthaltenen Maßnahmen stellen wir sicher, dass alle Menschen in diesen schwierigen Zeiten mitgedacht und unterstützt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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