Guten Tag Herr Heil, mein Frage bezieht sich auf Ihre Antwort zu dieser Frage ' Entzieht man der Rentenkasse Geld? '.
Warum gibt es denn keine verbindliche Definition dessen, was versicherungsfremde Leistungen sind. Immerhin geht es um sehr viel Geld der Versicherten ! Die jeweiligen Regierungen können doch ohne verbindliche Definitionen schalten und walten wie es ihnen und gerade nach Kassenlage beliebt.
Hierzu gibt es ja nicht nur die Teufeltabelle, sondern auch Studien bzw. Gutachten der Heinrich-Böll-Stiftung. Und die besagen, dass die Entnahmen für versicherungsfremde Leistungen immer deutlich über den sogenannten Steuerzuschüssen liegen.
Für Ihre Mühe vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz L.
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass die Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Denn der Gesetzgeber entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und deren Finanzierung. Es werden daher keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.
Die nicht beitragsgedeckten Leistungen lassen sich nicht exakt beziffern, denn es existiert in Wissenschaft und Praxis keine eindeutige und konsensfähige Abgrenzung dieser Leistungen.
Die nicht beitragsgedeckten Leistungen können jedoch mit Hilfe von Modellrechnungen als Orientierungsgrößen abgeschätzt werden. Im Jahr 2004 wurde auf Anfrage des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages der „Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der nicht beitragsgedeckten Leistungen und der Bundesleistungen an die Rentenversicherung“ vorgelegt (Drucksache 1799 des Haushaltsausschusses der 15. Wahlperiode). Der Bericht enthält Orientierungsgrößen zur voraussichtlichen Höhe der nicht beitragsgedeckten Leistungen auf der Grundlage einer engen und einer weiteren Abgrenzung. Auf Basis dieser Abgrenzung hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zuletzt für das Jahr 2020 eine aktualisierte Schätzung der Höhe der nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen vorgenommen.
Mit Vorsicht zu betrachten sind Aufsummierungen nicht beitragsgedeckter Leistungen über Jahre bzw. Jahrzehnte wie in der „Teufel-Tabelle“. Derartige Berechnungen sollen der eigenen Argumentation durch große Beträge mehr Gewicht verleihen.
Im Kern bleibt es aber dabei, dass die gesetzliche Rentenversicherung nur Leistungen erbringt, die gesetzlich vorgegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB