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Hubertus Heil
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Frage von Bernd M. •

Guten Tag, es macht doch Sinn, wenn alle Berufsgruppen, also auch Beamte und Selbständige, in eine gemeinsame Rentenkasse einzahlen würden. Warum setzt man dies nicht endlich um ?

und warum werden Lehrer verbeamtet? Diese Berufsgruppe nimmt wie andere Tätige im öffentlichen Dienst, keine hoheitlichen Aufgaben wahr.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das derzeitige System der gesetzlichen Rentenversicherung ist schwerpunktmäßig auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgerichtet. Der von Ihnen geforderte Umbau zu einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung durch Einbeziehung aller Gruppen und damit auch derjenigen Gruppen, die bisher eigenen Alterssicherungssystemen unterliegen, würde eine grundlegende Veränderung der bestehenden Alterssicherungssysteme darstellen. Daher ist es wichtig, sämtliche Auswirkungen in den Blick zu nehmen und zu berücksichtigen.

Beispielsweise würde - je nach konkreter Ausgestaltung - die Einbeziehung aller Personengruppen zwar kurz- und mittelfristig zu einer Verbesserung der Finanzgrundlage der gesetzlichen Rentenversicherung führen. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass sich für diese Personenkreise langfristig auch Rentenansprüche mit entsprechend höheren Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung ergeben würden. Daneben wird auch das Argument der Gleichbehandlung für die Einbeziehung weiterer Gruppen angeführt. Die für alle Alterssicherungssysteme gleichermaßen bestehende demografische Entwicklung, dass der Anteil der Beitragszahler*innen sinken und der Anteil der Leistungsbezieher*innen steigen wird, lässt sich mit einer solchen Änderung allerdings nicht aufhalten.

Entscheidend sollte daher zunächst sein, für bestimmte Gruppen, die bisher überhaupt keiner verpflichtenden Alterssicherung unterliegen, im Hinblick auf bestehende Sicherungslücken eine Verpflichtung zur Altersvorsorge zu schaffen. Genau dieses Ziel verfolgen die Regierungsparteien mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021, wonach eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige mit Wahlfreiheit für diejenigen neuen Selbstständigen eingeführt werden soll, die nicht anderweitig verpflichtend abgesichert sind. Hierbei sollen Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, sofern sie nicht im Rahmen eines unbürokratischen Verfahrens aus dieser herausoptieren und ein privates Vorsorgeprodukt wählen, dass bestimmten Voraussetzungen genügen muss. Damit wird eine bisher bestehende Sicherungslücke geschlossen und die soziale Absicherung für Selbstständige verbessert.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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