Die Schweiz stimmte über eine 13. Montsrente ab. Haben sie auch schon mal darüber nach gedacht Herr Heil?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Rente in Deutschland ist lohn- und beitragsbezogen. Von einem Rentner während des Arbeitslebens bezogene Sonderzahlungen (beispielsweise ein „13. Gehalt“, ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld) wirken sich bereits heute rentensteigernd aus und bilden einen Teil der monatlichen Rente. Denn bei der Berechnung der monatlichen Rente ist das jeweilige Jahresentgelt aus der Beschäftigung maßgebend. In dieses Jahresentgelt fließen die genannten Sonderzahlungen mit ein. Dadurch erhalten Rentner mit jeder Rentenzahlung 1/12 der damaligen Sonderzahlungen, ohne dass dies gesondert ausgewiesen wird.
Eine darüber hinausgehende Sonderzahlung an Rentnerinnen und Rentner kann schon aus finanziellen Gründen nicht in Betracht gezogen werden. Auch in der Schweiz stellt die Umsetzung der Initiative für eine 13. Rente die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) vor große finanzielle Herausforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB