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Hubertus Heil
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Frage von Heike S. •

Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung führt dazu, dass viele AG die Möglichkeit nutzen, die Renten nur noch um 1 % jährlich anzupassen. Ist eine Änderung geplant?

Ich beziehe seit 2006 eine Betriebsrente der Firma AVAYA, die angemessen im 3- Jahresturnus erhöht wurde.
Im Gesetz BetrAVG wird die Möglichkeit eingeräumt, jährlich eine 1-prozentige Erhöhung vorzunehmen.
Von dieser Möglichkeit machen viele AG - ohne Not - nun Gebrauch.
Ich halte diese Regelung in Zeiten hoher Inflationsraten für überholt.
Bei mir macht die Betriebsrente 30 % meiner Bezüge aus.
Ich hätte nicht gedacht, dass so mit der Lebensleistung der Bürger umgegangen wird.
Desweiteren habe ich auch eine private Altersvorsorge aufgebaut, die durch ein Gesetz 2004 KV und PV-pflichtig geworden ist - also 25 % an Wert verloren hat.
... ein paar Euro gibt es auch in Aktien zur Altersvorsorge - aber da bleibt ja auch nicht viel übrig.
!!!Alles schon versteuert und hart erarbeitet!!!
Ich besitze als Witwe auch ein Haus zur Altersvorsorge und weiss nicht mehr wie ich die anstehenden 'Grünen Ideen' finanzieren soll - Handwerker gibts ja keine ...
Gibt es da noch eine faire Chance?

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Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das System der Betriebsrenten ist, anders als etwa die gesetzliche Rentenversicherung, kein einheitliches System, in dem die Anpassung der Renten für alle Betriebsrentner gleich festgelegt werden könnte. Betriebsrenten sind vielmehr an den jeweiligen Arbeitgeber geknüpft und, vergleichbar mit der Lohngestaltung, sehr unterschiedlich ausgestaltet.

Das Betriebsrentengesetz enthält demgemäß zahlreiche und sehr unterschiedliche Möglichkeiten, wie Betriebsrenten in der Praxis angepasst werden können. Die angesprochene 1-Prozent-Regelung betrifft dementsprechend nur einen Teil der betrieblichen Altersversorgung. Ziel dieser 1999 eingeführten Regelung war und ist es, die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu fördern. Denn durch die 1-Prozent-Vorgabe kann der Arbeitgeber Kalkulationssicherheit hinsichtlich der nach Rentenbeginn zu leistenden Anpassungsbeträge erlangen. Fehlt ihm diese Planungssicherheit, kann dies dazu führen, dass er weniger oder geringere Betriebsrentenzusagen gibt. Im Ergebnis hätten vor allem jüngere Beschäftigte das Nachsehen. Ziel der Rentenpolitik ist es aber, dass möglichst viele Menschen nach dem Erwerbsleben über eine Betriebsrente zusätzlich finanziell abgesichert sind. Im Übrigen hat die Bundesregierung angesichts der angesprochenen derzeitigen Inflation mehrere Entlastungspakete geschnürt, die unter anderem eine Energiepreispauschale und eine Deckelung von Strom- und Gaspreis enthalten und so auch Rentenbezieher unterstützen.

Für weitere Informationen zur Beitragspflicht für Kranken- und Pflegeversicherung beim Bezug einer privaten Altersversorgung, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht zuständig. Dies fällt in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Zu Fragen der energetischen Sanierung möchte ich Sie bitten, sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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