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Frage von Paul M. •

Das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) trat am 1. April 2017 in Kraft. Liegt das Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluierung des AÜG endlich vor?

Seit wann liegt Ihnen das Ergebnis vor?
Zu welchen Ergebnissen kommt diese Evaluierung?
Wie sind die weiteren Schritte?

Diese Frage schließt an meine Frage vom 10. Mai 2020 - 13:08h an, und Ihre Antwort vom 20. Juli 2020 - 12:05h.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Das Ergebnis der Evaluation liegt vor. Der Endbericht der seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragten Forschungsinstitute (Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) e.V. und infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH) zum Forschungsvorhaben wurde im Dezember 2022, nachdem er dem Deutschen Bundestag vorgelegt worden war, veröffentlicht. Es ist unter https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Forschungsberichte/fb-614-evaluation-des-arbeitnehmerueberlassungsgesetzes.html abrufbar. Zu den weiteren Schritten haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart: „Beim Arbeitnehmerüberlassungsgesetz prüfen wir im Falle einer europäischen Rechtsprechung, ob und welche gesetzlichen Änderungen unter Berücksichtigung der Gesetzesevaluierung vorzunehmen sind.“

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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