Das Gesetz zum Weiterbildungsjahr
Sehr geehrter Herr Heil,
ich möchte Sie nach Ihrem Versprechen über die Weiterbildungsjahr für die Angestellten fragen. Sie haben mehrfach angekündigt, dass das Gesetz im Jahr 2023 in Kraft treten wird, aber bis jetzt habe ich noch keinen nennenswerten Schritt in diese Richtung gelesen. Könnten Sie uns bitte darüber aufklären, wann dieses neue Gesetz für uns Beschäftigte verfügbar sein wird? Vielen Dank im Voraus.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Das Vorhaben „Einführung einer Bildungs(teil)zeit“ war Teil des Referentenentwurfs zum Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Aus- und Weiterbildungsgesetz). Das Vorhaben wurde jedoch in den regierungsinternen Verhandlungen im Vorfeld des Kabinettbeschlusses der Bundesregierung vom 29. März 2023 aus dem Entwurf herausgenommen. Das Aus- und Weiterbildungsgesetz wurde im Sommer 2023 vom Bundestag beschlossen und wird im Wesentlichen zum 1. April 2024 in Kraft treten. Es beinhaltet neben den Regelungen zum Vorhaben „Ausbildungsgarantie“ eine umfangreiche Weiterentwicklung und einen Ausbau der bestehenden Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Es bleibt das Ziel, den Koalitionsvertrag auch im Hinblick auf die Einführung einer Bildungs(teil)zeit umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB