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Hubertus Heil
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Frage von Christine E. •

Coronabonus und EEP bei einem Euro Job Warum bekomme ich die mit Lohnsteuklass 5 nicht

Sehr geehrter Herr Heil, ich arbeite jeden Tag auf450 Euro Basis , und reinige ein Arztpraxis,es geht nicht nur um Mich sondern um alles die auf 450Euro Putzen und somit auch ein Uhrwerk am laufen halten,wir haben jeden Tag Desinfektionsmittel Dämpfe die wir einatmen ,Dsinfektionsmitttel an den Händen was auch Gesundheitsschädlich ist,ohne uns Reinigungskräften kann ein Arzt auch nicht gewissenhaft arbeiten, nur weil wir nicht im kranknhaus putzen ,sind wir trotzdem jeden Tag dem Virus ausgsetzt,Aber NEIN wir haben keinen anspruch auf einen Bonus,sowas ist nicht gerecht,Mein Mann arbeitet in einer Glasbude,auch Tagtäglich und auch keinen Bonus erhalten,jetzt gibt es die EEP pauschale,die nach den Steuerlichen Abzügen bei meinem Mann dann auch noch auf das Gehalt schlägt und er weniger verdient wie sonst,und ich bekomme auch nichts wegen Lohnstuerklasse 5,finden sie das Gercht,ich nicht ,es kann nicht sein das man auch noch bestaft wird weil man jeden Tag Arbeitet. gruß C.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und für Ihr Vertrauen.

Generell unterscheiden wir in 6 Steuerklassen, in denen das Einkommen unterschiedlich versteuert wird. In welcher Steuerklasse Sie sind kommt auf Ihren Familienstand, Ihr Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren die gewählte Steuerklassenkombination an.

Lohnsteuerklasse 1: Sie sind Arbeitnehmer:in, ledig, verwitwet oder geschieden

Lohnsteuerklasse 2: Sie sind Alleinerziehende:r Arbeitnehmer:in

Lohnsteuerklasse 3: Sie sind verheiratete:r Arbeitnehmer:in mit Kind und nur wenn Ehepartner:in Steuerklasse 5 gewählt hat. (In der Regel der Ehepartner mit dem höheren Verdienst)

Lohnsteuerklasse 4: Sie sind Verheiratete mit gleich hohem Einkommen

Lohnsteuerklasse 5: Sie sind verheiratet, beide Ehepartner sind berufstätig und Ihr Ehepartner:in hat die Lohnsteuerklasse 3 gewählt (In der Regel der Ehepartner mit dem geringerem Verdienst)

Lohnsteuerklasse 6: Alle Arbeitnehmer, die mehr als von einem Arbeitgeber Arbeitslohn beziehen. (Zweitjob)

In Ihrem Fall lese ich heraus, dass Sie und Ihr Mann sich auf die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 geeinigt haben. Das wird in der Regel gemacht, wenn zwischen den Einkommen der Ehepartner ein größerer Unterschied besteht.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Energiepreispauschale nicht erhalten. Die Energiepreispauschale ist unabhängig von den Steuerklassen und wurde immer dann ausgezahlt, wenn Sie einer Einkommenssteuerpflichtigen Arbeit im Jahr 2022 nachgegangen sind. Sollten Sie dieser nicht direkt im September (dem Auszahlungsmonat der Energiepreispauschale) nachgegangen sein, können Sie diese im nächsten Jahr auf Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen. Auch Ihr Mann sollte diese erhalten haben. Die 300 Euro wurden dem zu versteuerndem Einkommen hinzugefügt und werden je nach Gehalt besteuert.

Den Coronabonus für Reinigungskräfte haben Personen erhalten, die dem Virus direkt ausgesetzt waren oder sind. Menschen, die auf den Intensivstationen mit Coronapatient:innen  zusammenarbeiten und damit einem sehr hohen Risiko einer Erkrankung ausgesetzt sind. Ich kann nachvollziehen, dass auch Sie bei der Reinigung von einer Arztpraxis dem Virus ausgesetzt sind. Wir wollen aber speziell die Reinigungskräfte entlasten, die direkt mit den Coronapatient:innen in Kontakt kommen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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