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Hubertus Heil
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Frage von Ole K. •

Betriebsrente.

wann tuen Sie endlich etwas für Betriebsrentner.
In 2002 hat eine SPD geführte Regierung eine große Ungerechtigkeit in das Betriebsrentengesetz geschrieben. Darunter leiden heute Millionen von Betriebsrentner. Es reicht aus, wenn Betriebsrenten um 1 Prozent pro Jahr erhöht werden. Profitieren von dieser Lösung tuen nur die Arbeitgeber und privaten Pensionskassen. Bei Beamten käme die Politik nie auf die Idee die Pensionen nur um ein Prozent pro Jahr zu erhöhen. Die Pensionäre bekommen allein dieses Jahr eine Erhöhung um 5 Prozent. Uns Betriebsrentner bleibt nichts. Die Erhöhung um 1 Prozent wird durch die Erhöhung des Pflegeversicherungsbeitrags aufgefressen. Warum führt die Politik einen Kampf gegen Rentner. Auch die SPD. Das Rentenniveau fällt unter 48 Prozent und die Betriebsrenten steigen nicht. Ist es Ihr Ziel das langfristig die ehemals Beschäftigen des öffentlichen Dienstes bedürftig werden und Wohngeld beantragen müssen? Wann ändern Sie das Betriebsrentengesetz?

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Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Betriebsrenten. Die betriebliche Altersvorsorge ist an den jeweiligen Arbeitgeber geknüpft und, vergleichbar mit der Lohngestaltung, sehr unterschiedlich ausgestaltet. Das gilt auch für deren Anpassung. 

Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sieht das Betriebsrentengesetz vor, dass eine jährliche Erhöhung um ein Prozent erfolgen muss. Dies ist eine gesetzliche Schutz- und Mindestvorgabe. Ob die Betriebsrenten darüber hinaus angepasst werden, ist Sache der Tarifvertragsparteien. Diese Regelungssystematik spiegelt auch im öffentlichen Dienst unsere Verfassung wider, wonach die grundlegenden Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von den Tarifvertragsparteien festgelegt werden.

Im Übrigen setze ich mich seit vielen Jahren vehement dafür ein, dass die gesetzliche Rente ein angemessenes Leistungsniveau garantiert. Mit dem aktuellen Rentenpaket II wollen wir – gegen viele politische Widerstände – eine Haltelinie in der gesetzlichen Rentenversicherung einziehen, mit der ein Absinken des Rentenniveaus unter 48 Prozent verhindert wird.

Pensionäre haben aus ihrem Beamtenverhältnis heraus keinen Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Anpassungen von Pensionen zeichnen die Erhöhung der Besoldung der aktiven Beamtinnen und Beamten nach. Die Anpassung der Beamtenbesoldung orientiert sich wiederum an den Tarifabschlüssen für den öffentlichen Dienst.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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