Bekommen Rentner in Grundsicherung im Dezember auch die EPP?
Sehr geehrter Herr Heil,
niemand kann mir eine vernünftige Antwort darauf geben, ob ich als Rentner mit ergänzender Grundsicherung, ebenfalls in den Genuß der EPP - Leistung komme. Für eine verständliche Antwort bedanke ich mich.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Berechtigt sind damit also auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Aufstockung durch die Grundsicherung erhalten. Als Empfänger von Sozialleistungen sollten Sie außerdem bereits im Sommer 200 Euro Einmalzahlung zur Unterstützung erhalten haben. Beide Zahlungen schließen sich nicht aus.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil