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Hubertus Heil
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Frage von Gisela H. •

Bekomme ich auch den Erwerbsminderungszuschlag wenn ich vor 2001 Erwerbsminderungsrente auf zeit bekommen habe?

Sehr geehrter Herr Heil,

Bis nach dem Jahr 2001 bekam ich Erwerbsminderungsrente auf Zeit.

Erst danach die reguläre Erwerbsminderungsrente bekomme ich dann auch den Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente?

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Sehr geehrte Frau H.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Verbesserungen für Bestandsrentnerinnen und Bestandrentner gelten nur für Renten wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen haben.

Es ist nachvollziehbar, dass diejenigen, deren Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem Jahr 2001 begonnen hat und die nicht von dem Zuschlag profitieren, hiervon enttäuscht sind. Wir haben uns jedoch bewusst für den 1. Januar 2001 als Stichtag für den Beginn der Zuschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung entschieden. 

Das EM-Reformgesetz 2001 stellte einen weitreichenden Einschnitt in das bis dahin geltende Recht der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit dar und es wurden Abschläge auf diese Renten eingeführt. Seither haben sich die durchschnittlichen Zahlbeträge dieser Renten bei einem Neuzugang im Laufe der Jahre nach und nach verringert. 

Versicherte, deren Renten wegen Erwerbsminderung vor dem Jahr 2001 begonnen haben, mussten dagegen keine Abschläge bei ihrer Rente hinnehmen und beziehen seither eine ungekürzte Rente.

Der Zuschlag auf Renten wegen Erwerbsminderung, die ab dem Jahr 2001 begonnen haben, wirkt daher zielgerichtet bei denjenigen, deren Erwerbsminderungsrenten besonders niedrig sind und die von den gesetzlichen Änderungen seit 2001 besonders betroffen waren.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

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