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Hubertus Heil
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Frage von Viktor K. •

Beiträge zur Krankenkasse

Sehr geehrter Herr Heil,
Es geht um die gewisse Gruppe von Rentner, die "eins in drei Gestallten" sind:
ARBEITNEHMER + nebenberuflich Selbständiger (Weiter nbS). + Rentner. Diese Gruppe soll die dreifache Beträge zur Krankenkasse zahlen.
1. Gruppe Arbeitnehmer + nbS, (weiter Gruppe 1) zahlt nur die Beiträge als Arbeitnehmer
2. Gruppe Rentner + nBs, (weiter Gruppe 2) zahlt die Beiträge als Rentner und aus nbS.
3. Nun geht es um die Gruppe Arbeitnehmer + nbS + Rentner (weiter Gruppe 3).
Die Gruppe 3 ist in Gesetzen nirgends zu finden. In Vergleich zu Gruppe 1, empfindet Gruppe 3 eine Verletzung des Gleichheitssatzes.
Bitte dieses Anliegen zu lösen.

Mit freundlichen Grüßen Ing. Viktor K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Beiträge zur Krankenkasse sind immer einkommensabhängig. Sie müssen für alle Einkommensarten Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner versichert sind, müssen grundsätzlich den allgemeinen Beitragssatz zahlen, der derzeit einheitlich für alle Krankenkassen 14,6 Prozent beträgt. Hiervon tragen Sie und die deutsche Rentenversicherung jeweils die Hälfte.

Wenn Sie in Rente sind, und dazu noch als Arbeitnehmer angestellt sind, sind Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Für Ihr Gehalt fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an, die Ihr Arbeitgeber für Sie abführt.

Wenn Sie außerdem nebenberuflich selbstständig sind, müssen Sie aus diesem Einkommen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Die Beiträge aus Ihrem Gehalt als Arbeitnehmer, aus Ihren Einkünften als nebenberuflich selbstständig und auch aus Ihrer Rente können allerdings nicht den Höchstbetrag (Beitragsbemessungs-Grenze) von 5.175,00 € monatlich überschreiten. Wenn Sie für Ihre gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung zu hohe Beiträge gezahlt haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Erstattung beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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