Agenda 2010: Wird es nicht an der Zeit die "Agenda 2010" zurück zu drehen? D.h. die Zahlung der Rente wieder zum Monatsanfang?
Sehr geehrter Herr Heil,
im Jahre 2004 wurde die Rentenzahlung von Monatsanfang zum Monatsende in "Agenda 2010" geändert um der Wirtschaft zu helfen.
Nun müssten den Rentnern durch die geringen Erhöhungen geholfen werden. Wird es nicht an der Zeit die "Agenda 2010" zurück zu drehen? D.h. die Zahlung der Rente wieder zum Monatsanfang?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Renten sind beitragsabhängige Leistungen. Sie werden, genau wie auch das im Regelfall vor Renteneintritt erhaltene Arbeitsentgelt, nachschüssig gezahlt, also am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht. Dies gilt für Neurentner*innen mit einem Rentenbeginn ab April 2004. Damals wurde gesetzlich festgelegt, dass die Rentenauszahlung am Ende des Fälligkeitsmonats erfolgt. Die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes der Renten vom Monatsanfang auf das Monatsende hatte folgenden Hintergrund:
Arbeitsentgelt und Lohnersatzleistungen werden meistens erst zum Monatsende gezahlt. Die Folge war daher häufig ein Doppeleinkommen im ersten Rentenmonat. Mit dem geänderten Rentenauszahlungsverfahren wurde eine Angleichung an das Verfahren bei der Auszahlung von Leistungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung erreicht.
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes. Aus diesem Grund hatte seinerzeit auch der Bundesrechnungshof die Umstellung der Zahlweise auf die nachschüssige Zahlung angemahnt.
Mit dieser Änderung der Auszahlungspraxis wurde im Übrigen nur zu dem Zustand zurückgekehrt, der bis zum Jahre 2000 langjährig bestanden hat. Auch damals wurden die Renten erst am letzten Bankarbeitstag des Vormonats angewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil