Ab wann bekommen Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte einen ihrer Arbeit angemessenen Lohn?
Mein Sohn montiert in einer Werkstatt für Behinderte Türscharniere für Möbel, eine Tätigkeit, die auf jeden Fall eine Bezahlung nach Mindestlohn rechtfertigen müsste. Er bekommt jedoch 161,-€ monatlich, abzüglich 64,-€ für das Mittagessen, also 95,-€ monatlich!
Er fährt also einen riiesigen Gewinn für das Unternehmen ein!
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Eine Werkstatt für behinderte Menschen ist in erster Linie eine Einrichtung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Die in den Werkstätten beschäftigten Menschen mit Behinderungen haben einen Rechtsanspruch auf eine leistungsangemessene Entlohnung aus dem Arbeitsergebnis der Werkstätten. Die Werkstätten sind verpflichtet, mindestens 70 % des erwirtschafteten Arbeitsergebnisses für die Lohnzahlung der Menschen mit Behinderung zu verwenden.
Beim Entgelt in den Werkstätten für behinderte Menschen ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich zum Werkstattentgelt noch ergänzende Leistungen wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Grundsicherungsleistungen gezahlt werden. Auch diese Leistungen müssen in die Betrachtung miteinbezogen werden. Die Kritik an einem intransparenten Entgeltsystem intransparent ist mir bekannt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat dazu eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse wir sorgsam prüfen werden. Darauf aufbauend werden wir einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Entgeltsystems in den Werkstätten für behinderte Menschen unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil