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Hubertus Heil
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Hubertus Heil von Wolfgang M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Hr. Heil,
gestern habe ich Sie bei Hart aber Fair gesehen. Es ging auch um die "Reichensteuer".
Es wurde während der gesamten Sendung behauptet, dass die SPD die "Reichensteuer" ab 125.000 Euro Brutto vorsieht, bei Verheirateten ab 250.000 Euro. Sie haben dem auch nicht widersprochen.
Ist es nicht so, dass sich die genannten Beträge nicht auf das Brutto-Einkommen beziehen, sondern auf das zu versteuernde Einkommen und das Bruttoeinkommen je nach Güte des Steuerberaters doppelt so hoch sein kann?
Wenn es so ist, warum weisen Sie in einer Fernsehsendung nicht darauf hin?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mücke,

herzlichen Dank für Ihre Frage zum Bildungssoli, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte. Zunächst möchte ich die entsprechende Passage aus dem Regierungsprogramm zitieren, das am 14. Juni auf dem außerordentlichen Bundesparteitag beschlossen wurde.

Wir fordern die Anhebung des Spitzensteuersatzes „als Bildungssoli“. Wir machen mit dem Ziel des Bildungsgipfels 2008 Ernst, die gesellschaftlichen Ausgaben für Bildung und Forschung bis zum Jahr 2015 auf 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu erhöhen und unser Land im Bildungsbereich zukunftsfähiger zu machen. Um dieses Ziel erreichen zu können, schlagen wir einen Zuschlag als „Bildungssoli“ bei der Besteuerung höchster Einkommen vor. Dabei wird der Spitzensteuersatz auf 47 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) angehoben.

Sie fragen nach dem Unterschied zwischen dem Bruttoeinkommen und dem zu versteuernden Einkommen und ob der Steuerzahler im Endeffekt nicht ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen vorweist als das eigentliche Bruttoeinkommen. Sie haben da nicht ganz Unrecht.
Nach Berücksichtung aller abzugsfähigen Kosten wird das zu versteuernde Einkommen berechnet. Bei einem Arbeitnehmer wird das regelmäßig keine große Differenz sein, bei Freuberuflern bestehen regelmäßig mehr Abzugsmöglichkeiten. Nun beruht das deutsche Steuerrecht jedoch auf dem Nettoprinzip, wonach insbesondere nur das Erwerbseinkommen, also die Erwerbseinnahmen gekürzt um die Erwerbsausgaben, besteuert werden. Was Erwerbsausgaben sind, ist nicht immer klar, weshalb die Diskussion der (ungerechten) Umgehungsmöglichkeiten so alt wie unser Steuersystem ist. Lassen Sie mich versichern, dass wir für die Eindämmung der Steuerumgehung sind.

Sollte der Unterschied in der Diskussion bei „Hart aber Fair“ nicht deutlich geworden sein, bitte ich um Entschuldigung. Ich werde mich bemühen, das in künftigen Debatten deutlicher herauszustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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