Frage an Hubertus Heil von Carsten M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
als Staatsbürger, Wähler und nicht zuletzt als Betroffener bitte ich Sie hiermit herzlich darum, mir Ihre Ansicht und Ihre Pläne bezüglich einer nunmehr dringend fälligen, anständigen "Entschädigung" der noch lebenden Contergan-Opfer in Deutschland mitzuteilen.
Das Wort "Entschädigung" musste hier selbstverständlich in Anführungszeichen gesetzt erscheinen, da ja doch offenbar sein sollte, dass niemand von uns je "ent-schädigt" werden kann; jedoch müsste ebenso außer Frage stehen, dass "wir Betroffenen" einen Anspruch darauf haben, in unserem jeweiligen Leben in angemessener Weise Unterstützung zu erfahren!
Dies ist dringlichst geboten!
Die in diesem Jahr verwirklichte Erhöhung der Renten kann nur ein erster Schritt gewesen sein; eine Verdoppelung von "äußerst ungenügend" ergibt immer noch nur "ungenügend". Zudem hatte diese Erhöhung keinen rückwirkenden Charakter.
Ausgerechnet im Mutterland von Contergan sind die Zahlungen weit geringer als irgendwo sonst in Europa.
Der Herstellerfirma Grünenthal, dem Unternehmen Mäurer&Wirtz und nicht zuletzt der Eigentümerfamilie Wirtz geht es blendend ...
Seit dem 18.09.2008 befinden sich – wie Sie sicher wissen – einige Betroffene in einem Hungerstreik … der Besuch eines Spitzenpolitikers vor Ort steht immer noch aus.
Muss erst jemand zu Tode kommen, bevor etwas geschieht?
Ihrer geneigten Antwort sehe ich mit Ungeduld entgegen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Carsten Möller
Sehr geehrter Herr Möller,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordentenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Die geschäftsführenden Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD haben den Beschluss gefasst, durch Contergan geschädigte Menschen künftig finanziell besser zu unterstützen. Das Gesetz ist zum 01. Juli 2008 in Kraft getreten. Die Entscheidung, die Entschädigungsrenten zu verdoppeln, ist meiner Meinung nach richtig und längst überfällig. In anderen Ländern werden -- wie Sie ganz richtig sagen - die Contergan-Opfer bereits seit Jahren viel besser unterstützt als in Deutschland.
Es muss insbesondere gewährleistet werden, dass auch für die älter werdenden Contergan-Opfer ein selbstbestimmtes Leben möglich ist. Die gravierenden Spätfolgen der Schädigung, die früher noch gar nicht absehbar waren, müssen bei der Höhe der Rente berücksichtigt werden. Mit der bisherigen Leistung ist die Selbstständigkeit der Betroffenen in Gefahr geraten. Viele der Betroffenen, die bislang von Eltern und Familienangehörigen unterstützt wurden, müssten sich außerdem neue Unterstützungsformen suchen. Dieser Tatsache wird künftig durch eine erhöhte finanzielle Leistung ebenfalls Rechnung getragen.
Für weitere Fragen und Informationen möchte ich Ihnen raten, sich an meine Kollegin Karin Evers-Meyer, MdB, zu wenden. Sie ist die Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion für die Belange behinderter Menschen und unter der Adresse karin.evers-meyer@bundestag.de zu erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB