Frage an Hubertus Heil von Bernd K. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Heil,
meine in Hannover lebende Tochter übernahm vor zwei Jahren mein Diesel-Altfahrz., für welches Kfz es einen Russpartikelfilter gibt, der jedoch in D nicht zugelassen ist. In 25 Ländern der EU indessen ist dieser Filter zugel., ebenso besitzt er die EU-Zul. Liesse meine Tochter diesen Filter einbauen, erfolgte keine Verbesserung in der Schadstoffkl., das Fahrzeug behielte die rote Plakette. Folglich kann sie ab dem 1.1.09 mit ihrem eig. Fahrzeug nicht mehr zu ihrer eig. Wohnung gelangen! Jeder Einw. eines jener 25 EU-Länder indessen kann mit einem baugl. Kfz problemlos in deutsche Umweltzonen einfahren, weil in diesen 25 Ländern baugl. Fahrz. die grüne Plakette zuerkannt wird. Somit billigt D eine Benachteil. ihrer eigenen Einw. gegenüber Einw. fremder Staaten. Ohnehin geht die Umweltzonenregelung in das Leere, weil Hausbrand, Reifen- , Bremsen- und Kupplungsabrieb weit mehr Feinstaub abgeben als die wenigen nicht nachrüstbaren Diesel-Kfz, welche zudem in Verlaufe weniger Jahre ausscheiden werden,es sei denn, sie erleben ihren 30. "Geburtstag", ab welchem Tage sie steuerermässigt und rot plakettiert ungeniert in jede Umweltz. einfahren können. Auch sind die Mächte des Wetters nicht beeinflußbar.
Ich bitte Sie um Beantwortung folgender Fragen:
a) Weshalb trägt die Bundesreg. nicht Sorge dafür, dass EU-Regeln ohne Einschränkung auch in D gelten, d.h. im konkreten Falle, wie kann es sein, dass ein von der EU zugel. Bauteil in D nicht anerkannt wird?
b) Finden Sie es in diesem Zusammenh. in Ordnung, dass Einw. Ausl. Staaten in D besser gestellt werden als Einw. Deutschlands?
c) Teilen Sie meine Auffassung, dass in dem konkr. Falle ein Verstoss gegen das Gleichbehandlungsgebot vorliegt?
d) Werden Sie Sorge dafür tragen, dass hier umgehend abgeholfen wird?
M.f. G.,
Bernd Klotz
Sehr geehrter Herr Klotz,
vielen Dank für Ihre erneute Frage an mich auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Ich verwiese in meiner Antwort auf meine E-Mail an Sie vom 04. Juli 2008, in der ich bereits alle Fragen bezüglich der Umweltzonen in Deutschland und auch meine Stellungnahme zu weiteren Fragen zum Thema Besteuerung und Plaketten abgegeben habe. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Weiterhin verweise ich auf die Antwort meines Bundestagskollegen und Bundesumweltministers Sigmar Gabriel zur gleichlautenden Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB