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Hubertus Heil
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Frage von Jürgen M. •

Frage an Hubertus Heil von Jürgen M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Herr Heil,
Ihren Standpunkt zur Atomenergie haben Sie schon geschildert. Wie soll aber die "Lücke" zwischen Energieverbrauch und Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien geschlossen werden? Derzeit werden in der Nordsee große Windparks gebaut, bzw. sollen genehmigt werden. Die Standorte befinden sich teilweise in Naturschutzgebieten. Die Genehmigung muß auf Weisung (an die entsprechenden Stellen) auch in Naturschutzgebieten erfolgen!
Geschieht diese Energieerzeugung nicht auch auf Kosten der Umwelt?

mit freundlichen Grüßen

J. Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich über www.abgeordnetenwatch.de , auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Deutschland ist auf gutem Weg, seine anspruchsvollen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen. Das belegen die jüngsten Daten zur Entwicklung für das Jahr 2007, vorgelegt vom Bundesumweltministerium. Nach Berechnungen der Arbeitsgruppe Erneuerbare-Energien-Statistik haben die erneuerbaren Energien im Jahr 2007 bereits einen Anteil von 14,2 Prozent am Bruttostromverbrauch erreicht. Das ist ein Fünftel mehr als im Vorjahr. Allein der Zuwachs eines Jahres reicht also aus, eine Stadt wie Hamburg mit Strom zu versorgen.

Obwohl sich ihr Wachstum etwas verlangsamt hat, hatte die Windenergie bei der Strombereitstellung den mit Abstand größten Anteil unter den erneuerbaren Energien. Dieser Trend wurde dadurch verstärkt, dass 2007 nach zwei eher windschwachen Jahren mit einem überdurchschnittlich guten Windangebot aufwarten konnte. Deutlich aufwärts ging es auch bei der Stromerzeugung aus Biomasse - zusammen mit Deponie- und Klärgas sowie dem organischen Anteil der Abfälle lag diese erstmals vor der Wasserkraft.

Die erneuerbaren Energien kommen im Jahr 2007 in den Bereichen Strom, Wärme und Kraftstoffe zusammen auf rund 222 Terawattstunden (TWh). Ihr Anteil am gesamten Endenergieverbrauch ist damit im vergangenen Jahr auf 8,5 Prozent angestiegen. 2007 haben die erneuerbaren Energien insgesamt rd. 114 Mio. Tonnen CO2 eingespart; davon rund 57 Mio. Tonnen allein durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Als Wirtschaftsfaktor sind die Erneuerbaren Energien immer wichtiger geworden. So stiegen die Umsätze aus Installation und Betrieb von Anlagen in Deutschland abermals um knapp 10 Prozent auf rund 24,6 Milliarden Euro. Damit verbunden nahm auch die Zahl der Arbeitsplätze in der Branche auf nunmehr rund 249.000 weiter zu.

Mit der Novellierung des EEGs stellt die Bundesregierung in diesem Jahr die Weichen für den weiteren stabilen Ausbau der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung. Darüber hinaus werden mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auch die Voraussetzungen für einen schnelleren Aufschwung im Wärmemarkt geschaffen. Deutschland wird damit seine Rolle als Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien festigen.

Mit Blick auf eine gesteuerte Neuerschließung der Windenergienutzung an dafür geeigneten Standorten wurde im Baugesetzbuch im § 35 eine Privilegierung und Regelung zur Ausweisung geeigneter Flächen geschaffen. Damit wurde bewirkt, dass dort, wo eine Raumplanung vorgenommen worden ist, Windenergieanlagen vor allem in Vorrang- und Eignungsgebieten errichtet werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat dazu die Dokumentation "Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen durch Städte und Gemeinden" herausgegeben. Die Bundesländer haben die Rahmengesetzgebung des Bundes in landesweite Regelungen umgesetzt. Die Planung selbst, die Festlegung der auszuweisenden Flächen für die Windkraftnutzung sowie die Genehmigung der Anlagen ist nicht Sache des Bundes, sondern fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder und Kommunen. Die Länder haben jeweils in Form von Erlassen Grundsätze für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen aufgestellt.

In der beschlossenen Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes vom 25. März 2002 sind wichtige Neuregelungen für den Meeresnaturschutz in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) enthalten. Dies betrifft die Ausweisung von Schutzgebieten in der AWZ sowie Regelungen zu den besonderen Eignungsgebieten für Windkraftanlagen und zum Genehmigungsverfahren nach der Seeanlagenverordnung.

Der Ausbau der Windkraftnutzung auf See soll stufenweise erfolgen, umwelt- und naturverträglich gestaltet und von ökologisch orientierten Forschungsarbeiten begleitet werden. Um zeitgleich den Ausbau von Offshore-Windparks auf See zu beschleunigen, sind bereits potenzielle Eignungsgebiete sowie Erwartungsflächen für Eignungsgebiete in der Nord- und Ostsee identifiziert worden.

Die Bundesregierung wird im Zuge der weiteren Umsetzung zügig sogenannte "besondere Eignungsgebiete" für Windkraftparks förmlich ausweisen. Gegen einen Standort innerhalb eines solchen besonderen Eignungsgebietes bestehen in der Regel keine Bedenken aus Sicht der Meeresumwelt, der Sicherheit des Schiffsverkehrs, der Benutzung des Luftraumes oder anderer Nutzungen. Die Energieerzeugung kann und darf nicht auf Kosten der Umwelt geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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