Frage an Hubertus Heil von Eric N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Hr. Heil,
ich interessiere mich für ihren Standpunkt zum elektronischen Einkommensnachweis.
Hier mal mein Stand:
-Einsparpotential 85 Mio. Euro/Jahr für die Arbeitgeber
-Kosten für die Arbeitnehmer: ca. 533 Mio bis 800 Mio Euro!
(etwa 40Mio. Arbeitnehmer bei Signaturkosten von 40-bis 60 Euro alle 3 Jahre pro Person)
Hab ich da was falsch verstanden!?
Mit freundlichen Grüßen,
Eric Nannen
Sehr geehrter Herr Nannen,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Der elektronische Einkommensnachweis (ELENA) soll die mühselige Zettelwirtschaft ablösen, bei der Entgeltbescheinigungen auf Papier vom Arbeitgeber ausgestellt werden. Derzeit erstellen 2,8 Millionen deutsche Arbeitgeber jährlich ca. 60 Millionen Bescheinigungen, die nach § 312 Sozialgesetzbuch aus dem EDV-System auf Papiervordrucke der Bundesanstalt für Arbeit gedruckt werden, um anschließend in andere Systeme eingegeben zu werden. ELENA soll diesen Medienbruch beseitigen: Arbeitgeber senden ihre Entgelt-Daten an eine Zentrale Speicherstelle (ZSS), wo sie von Sachbearbeitern der Bundesanstalt für Arbeit abgefragt werden können, sowie der Arbeitnehmer mit seiner qualifizierten digitalen Signatur die Einwilligung zur Datenabfrage dokumentiert hat. Dazu wird eine Chipkarte mit digitaler Signatur eingeführt. Diese ist dann künftig für die Beantragung von Kinder-, Arbeitslosen- oder Elterngeld erforderlich.
Ziele sind unter anderem kürzere Bearbeitungszeiten und künftig auch die Möglichkeit, Behördengeschäfte von zu Hause aus abzuwickeln. Für die Bürger soll das Verfahren zu beschleunigten und fehlerfreieren Auszahlungen von Leistungen führen. Damit würde das ELENA-Verfahren die Wirtschaft um Bürokratiekosten von mindestens ca. 85 Millionen Euro entlasten, so die ersten Berechnungen. Allein die Entgeltbescheinigungen für die Bundesanstalt für Arbeit sollen Kosten von 100 Millionen Euro erzeugen.
Wie Sie aber auch schon feststellen, birgt ELENA nicht nur Entlastungen und Bürokratieabbau, sondern auch Kosten. Die Gebühren für die Chipkarte nebst digitaler Signatur müssen von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern getragen werden. Dem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums zufolge liegen sie bei zehn Euro für drei Jahre. Menschen mit geringem Einkommen bekommen den Betrag auf Antrag über die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Nach den derzeitigen Plänen soll ELENA noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen haben, damit 2009 die ZSS und die Registrierungsbehörde für die qualifizierte Signatur eingerichtet werden kann. Anfang 2010 sollen dann die Arbeitgeber damit beginnen, mit monatlichen Datenlieferungen den Datenbestand der ZSS zu füllen. Nach entsprechenden Feldtests könnte ELENA 2012 in den Regelbetrieb gehen und sechs verschiedene Entgeltbescheinigungen übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB