Frage an Hubertus Heil von Bernd K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
Sie wissen um die Abschlagsregelung im Renten- und Versorungsrecht. Und eine solche Abschlagsregelung wird ja
"wirkungsgleich" auch für die Abgeordneten umgesetzt. D.h., schrittweise Anhebung der Altersgrenze zum Bezug der ungeschmälerten Versorgungsbezüge für Abgeordnete auf das 67. Lebensjahr. Nur hat die Sache einen Haken, an dem sich die Abgeordneten jedoch nicht verletzen, sondern gütlich tun: Bei einer Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag von 18 Jahren liegt die Altersgrenze, ab der keine Versorgungsabschläge erhoben werden, beim vollendeten 57. Lebesjahr. Das bedeutet, nach 18 Jahren Parlamentsarbeit können Abgeordnete nach Vollendung des 57. Lebensjahres ihren Lebensabend unter Bezug der vollen "Pension" geniessen.
Das ist wieder ein Beispiel der Selbstbedienungsmentalität unserer Abgeordneten. Es ist unglaublich aber wahr!
Sind Sie der Auffassung, daß diese "Zweiklassenregelung" gerecht ist; wenn nein, was werden Sie persönlich unternehmen, um diese unfassbare Sonderregelung schleunigst zu kippen?
Mit freundlichem Gruss,
Bernd Klotz
Sehr geehrter Herr Klotz,
vielen Dank für Ihre Anfrage an mich auf www.abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Zum Thema Altersversorgungsanspruch von Abgeordneten und Diätenerhöhung hatte ich Ihnen bereits im Jahr 2007 im Zuge der Änderung des Abgeordnetengesetztes geantwortet. Der Deutsche Bundestag hat damals eine Absenkung der Altersversorgungsansprüche beschlossen und ist mit der neuen Regelung dem Vorschlag der überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission, gefolgt. Dies habe ich Ihnen bereits ausführlich dargelegt und habe an dieser Stelle meinem Schreiben nichts hinzuzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB