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Hubertus Heil
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Frage von Rainer L. •

Frage an Hubertus Heil von Rainer L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Seit fast 20 Jahren fordert die Politik von uns Bürgern, dass wir unbedingt Privatvorsorge betreiben sollen, besonders in der Gesundheit.
Deshalb schlossen viele Bürger entsprechende private Zusatzversicherungen ab, die bisher auch in der Steuererklärung berücksichtigt wurden.
Zwischenzeitlich stiegen die Pflichtbeiträge der Krankenkassen. Gleichzeitig beschloss der Gesetzgeber die Reduzierung der Absetzbarkeit zur Privatvorsorge. So werden m.E. alle Beiträge, welche über die Grundversorgung für die Kranken- und Pflegeversicherung hinaus gehen und alle anderen Krankenversicherungen, wie Unfall usw., weitgehend nicht mehr in der Steuererklärung berücksichtigt. Es gilt eine Höchstbetrag von 1900 € und bei Paaren 3800 €.
Beispiel:
Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung = 3.780 €
Beträge zur privaten Zusatzversicherungen sowie Unfall , Haftpflicht usw. = 1.970 €.
Ab 2020 wird nicht mehr die Gesamtsumme für die Steuererklärung herangezogen, sonder nur noch der Höchstbetrag von 3.800 €.

Es wäre schön, wenn Sie als Finanzminister und als SPD – Mitglied entsprechend Stellung nehmen, zumal die SPD immer wieder betont, dass sie sich für uns „kleinen Bürger „ einsetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Lüth

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