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Hubertus Heil
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Frage von Erwin M. •

Frage an Hubertus Heil von Erwin M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

ich war bis vor kurzem bei einem Stahlunternehmen beschäftigt, welches eine "Kettenbefristung" nutzt. Diese Kettenbefristung war von Aufträgen aus dem Ausland abhängig. Auf meine Nachfrage hin, warum hier keine unbefristete Tätigkeit nach einer bereits 2-mailger Verlängerung erfolgte, wurde dieses damit begründet, dass die Mitarbeiter einfacher zu kündigen wäre, wenn das Unternehmen die Aufträge aus dem Ausland nicht mehr erhalten würde. Außerdem betonte der Vorgesetzte, "wo kein Kläger, da kein Richter" oder "Wo kein eindeutiges Gesetz ist, öffnet sich eine Hintertür". Ich habe mittlerweile den Betrieb gewechselt und bin nun unbefristet bei einem anderen Unternehmen tätig

Das Vorgehen der Kettenbefristung scheint aber nicht beim geschilderten Fall vorzukommen, dass Kettenbefristungen an der Tagesordnung sind. Es gibt genügend Unternehmen, die auf diese Art und Weise die Mitarbeiter einstellen, um danach die Kündigungen einfacher zu gestalten.

Was kann die Politik tun, um hier einen Riegel vorzuschieben bzw. hier eine klare gesetzliche Regelung zu schaffen? Aus Sicht der Arbeitnehmers ist das ein kleines Unterfangen.

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