Frage an Hubertus Heil von Stefan L. bezüglich Gesundheit
Sind Sie wirklich der Meinung, dass wir uns in einer "epidemischen Notlage von nationaler Tragweite" befinden? Oder haben Sie sich dem Fraktionszwang gebeugt? Hatten Sie bei dieser Entscheidung wenigstens verfassungsrechtliche Bedenken, so wie Herr Weil bei seinem "JA" zur Bundesnotbremse?
Sehr geehrter Herr Lenz,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frage die Abstimmung zum Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 11. Juni 2021 ansprechen.
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 erstmalig die epidemische Lage von nationaler Tragweite nach einer Pandemiefeststellung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und im Hinblick auf die damals konkret drohende Einschleppung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 festgestellt.
Auch wenn die Zahl der COVID-19-Fälle und die damit verbundenen Todesfälle in Deutschland und in Europa aktuell erfreulicherweise stark zurückgehen, besteht diese Gefahr immer noch fort und bildet weiterhin die Grundlage für die fortbestehende Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Die pandemische Situation wird nach wie vor noch verschärft durch das Auftreten von neuen Varianten des SARS-CoV-2-Virus, die Grund zur Besorgnis geben: Zurzeit werden sowohl weltweit als auch in Deutschland verschiedene Varianten beobachtet, darunter die besorgniserregenden Varianten (Variants of Concern, VOCs) B.1.1.7 (Alpha), B.1.351 (Beta), P.1. (Gamma) sowie auch die Varianten der Gruppe B.1.617 (Delta/Kappa), die erstmals in Indien identifiziert wurde. Diese Variante wurde in mindestens 26 der 53 Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO nachgewiesen (Stand: 20. Mai 2021, WHO-Regionalbüro für Europa,
https://www.euro.who.int/de/health-topics/health-emergencies/coronavirus-covid-19/statements/statement-covid-19-a-fragile-progress). Neben den oben genannten Virusvarianten ist zudem mit dem Auftreten weiterer Virusvarianten zu rechnen.
Nach wie vor besteht daher das vorrangige Ziel darin, die ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft wird, um Leben und Gesundheit zu schützen und
eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil