Frage von Jürgen T. • 12.04.2021
Frage an Hubertus Heil von Jürgen T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Heil,
nach welchen Gesetzen dürfen Firmen einfach bei einem Aufhebungsvertrag den noch zustehenden Urlaub als bezahlt in "NATURA" (also NICHTS) bezeichnen?
Ich verstehe auch den Begriff "NATURA" als zumindest einen natürlichen Gegenstand (wie zu Zeiten von Kriegen e.c.)
Aber NICHTS, oder ist damit die Luft zum Atmen gemeint?
Aus welcher Zeit stammen diese möglichen Gesetze?
Darf man als Arbeitgeber noch damit drohen, wenn nicht einverstanden und nicht auf sein Klagerecht verzichtet, gibt es NICHTS?
Sollte ich eine Antwort bekommen, vielen Dank im Voraus.
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD