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Hubertus Heil
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Frage von Hans-Jürgen B. •

Frage an Hubertus Heil von Hans-Jürgen B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Bin Rentner , erhalte eine Witwenrente. möchte einen minijob (450.-) annehmen. Warum werden die 450.- bei der Witwenrente zum einkommen dazugerechnet. Das ist ungerecht den die Witwenrente ist keine Sozialleistung. Die Gleichbehandlung geht hier verloren.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Boehm,
vielen Dank für Ihre Frage.

Es ist korrekt, dass auf die Witwerrente Einkommen angerechnet wird. Jedoch gibt es einen monatlichen Freibetrag, der derzeit bei ungefähr 900 Euro liegt. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, wird sämtliches Einkommen angerechnet. Das heißt aber auch, dass Sie derzeit bis ungefähr 900€ im Monat dazuverdienen können, bevor dies auf Ihre Witwerrente angerechnet wird.

Gerne möchte ich noch einen kurzen Hinweis zum Hintergrund dieser Handhabung anfügen: Die Witwen- bzw. Witwerrente hat eine Einkommensersatzfunktion. Das heißt, wenn es wieder ein Einkommen gibt, wird damit die Einkommensersatzfunktion abgelöst.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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