Frage an Hubertus Heil von Martina B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
sind Sie dafür, dass Abgeordnete und Beamte gleichermaßen wie Angestellte und Arbeitnehmer in die Renten- und Sozialversicherung einbezahlen sollen, oder sollte das Renteneintrittsalter erhöht werden um die steigenden Kosten für immer mehr Parlamentarier zu finanzieren?
Freundliche Grüße
Martina Brüstle
Sehr geehrte Frau Brüstle,
vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen bezüglich der Sozialversicherungsabgaben von Beamtinnen und Beamten an mich wenden.
Gerne beantworte ich Ihre Frage. Dabei möchte ich mich nicht nur auf die aktuelle Situation beziehen, sondern auch auf den Kontext eingehen.
Wenn man von Beamtinnen und Beamten spricht, zählen dazu die öffentliche Verwaltung, die Justiz, die Polizei, sowie das Bildungswesen. Durch die Verbeamtung ändert sich vor allem der Versorgungsstatus im Hinblick auf die Krankenversicherung und die Altersvorsorge, denn zwischen einem normalen Angestelltenverhältnis und dem Beamtenverhältnis bestehen grundlegende Unterschiede.
Durch die Verbeamtung wird der Arbeitnehmer nicht mehr vom gesetzlichen Sozialversicherungssystem erfasst. Es sorgt ab Eintritt in das Beamtenverhältnis der Dienstherr, also der Bund oder das Bundesland für die jeweiligen Beamtinnen und Beamten.
In Krankheitsfällen gewährt der Bund den Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe. Ergänzend zur Beihilfe brauchen die Beamtinnen und Beamten deshalb eine private Krankenversicherung, da diese durch die Statusänderung nicht mehr durch eine gesetzliche Krankenversicherung gedeckt wären. Beamtinnen und Beamten sind auch nicht mehr in der gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung und erhalten deswegen eine Pension. Deswegen bezahlen Beamte keine Sozialabgaben, weil diese an die gesetzlichen Krankenkassen und Pflegeversicherungen gehen, da aber bei den Beamtinnen und Beamten der Staat der Dienstherr ist, müssen keine Abgaben für Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- oder gesetzliche Krankenversicherungsbeiträge gezahlt werden.
Generell finde ich es richtig, darüber nachzudenken, im Laufe der Zeit alle in einer Erwerbstätigenversicherung zu vereinen, dass wir langfristig ein System schaffen, das für alle gerecht ist. Eine gemeinsame Rentenkasse für Angestellte, Selbstständige und auch Beamte halte ich langfristig für den richtigen Weg. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam diskutieren, bis wann das gelingen kann. Bei solch einem Beschluss, wird es aber in sehr langen Übergangsfristen ablaufen. Auch das Renteneintrittsalter auf 68 Jahre zu erhöhen empfinde ich für eine falsche Herangehensweise, denn das geht zu Lasten der Jüngeren. Darüber hinaus halte ich eine starre Erhöhung des Rentenalters für lebensfremd und ungerecht. Denn niemand sagt, dass ein höheres Rentenalter die Jungen von finanziellen Lasten befreit, das bedeutet nämlich nur, dass die Jüngeren noch länger arbeiten müssen. Um das Rentensystem stabil zu halten ist viel mehr nötig. Zum Beispiel, dass viele Leute in Arbeit sind und anständige Löhne bekommen. Das ist Teil unseres neues Zukunftsdialog, den wir führen müssen.
Ich habe mit meiner Partei dafür gekämpft, dass wir ab 2022 eine höhere Rente auszahlen können und für die junge Generation ein gesetzliches Rentenalter von 67 Jahren festgesetzt wird. Und selbst damit liegen wir bei einem der höchsten Renteneintrittsalter in einer Industrienation. Da wir uns wirtschaftlich auf einem guten Weg aus der Corona Krise befinden, können wir das Rentenniveau und auch die Beitragssätze stabil halten. Damit das weiterhin der Fall ist, müssen die Löhne und die Zahl der Beschäftigten steigen.
Doch leider ist das kein einfaches Unterfangen, da die meisten Beamtinnen und Beamten von den Ländern und Kommunen beschäftigt werden und nicht direkt vom Bund.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil