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Hubertus Heil
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Frage von Uwe E. •

Frage an Hubertus Heil von Uwe E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wann wird sich die SPD endlich konsequent dafür einsetzen, das der selbst produzierte Fehler von 2004 (Doppelverbeitragung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten) endlich VOLLSTÄNDIG korrigiert wird? Im Bundestag gibt es parteiübergreifend eine Mehrheit für diese längst überfällige Korrektur und für mich ist es nicht nachvollziehbar, warum hier auf Zeit gespielt wird und die betroffenen Menschen immer noch doppelt zur Kasse gebeten werden. Es ist eine Ungerechtigkeit die wirklich zum Himmel schreit!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Emig,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne beantworte.

Seit vielen Jahren setze ich mich dafür ein, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und -rentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird. In der Zeit des Beschlusses um 2004 waren die Krankenkassen in einer bedrohlichen finanziellen Schieflage, welches entschiedenes Handeln erfordert hat. Heute haben sich die Krankenkassen finanziell erholt und daher muss der Beschluss entschärft werden.

So haben wir im Parteivorstand der SPD bereits am 24. Juni 2017 einen Beschluss gefasst, dass wir uns für die Abschaffung der vollen Verbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung einsetzen. Bei den Koalitionsverhandlungen zu der aktuellen Regierung haben wir darauf gedrängt, dass die Beiträge für die Betriebsrenten in der Auszahlungsphase zumindest um die Hälfte auf den Arbeitnehmeranteil abgesenkt werden. Mit der Union war dies lange nicht umsetzbar. Im Herbst des letzten Jahres haben wir dann einen ersten Kompromiss innerhalb der Regierung und den Bundestagsfraktionen der SPD und Union schließen können.

Anfang Dezember haben wir das Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz) im Bundestag verabschiedet, welches zum 1. Januar 2020 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurde die Entlastung von Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner beschlossen. Insgesamt werden sie um 1,2 Milliarden Euro jährlich gestärkt. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen von diesem Jahr an de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent werden spürbar entlastet.

Auch wenn wir gerne noch mehr erreicht hätten, muss berücksichtigt werden, dass die Finanzreserven in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aktuell ungleich verteilt sind. Eine höhere finanzielle Entlastung der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner zum Beispiel durch die generelle Einführung des halben statt des vollen Beitragssatzes hätte in der GKV dauerhafte jährlicher Mindereinnahmen von mindestens drei Milliarden Euro zur Folge. Dies entspricht circa 0,2 Beitragssatzpunkten. Über die Neuregelung durch das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz hinausgehende Entlastungen für Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner würden damit den Druck auf die Zusatzbeiträge ab dem Jahr 2021 deutlich erhöhen und zwangsläufig höhere Beitragsbelastungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Folge. Daher ist eine höhere Entlastung leider aktuell nicht finanzierbar.

Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen weiterhelfen konnte. Ich kann Ihnen versichern, dass für uns in der SPD weiterhin das Ziel besteht die Doppelverbeitragung abzuschaffen. Wir werden alles versuchen, um die Betriebsrenten auch zukünftig attraktiver zu machen und die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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