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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Melanie B. •

Frage an Hubertus Heil von Melanie B. bezüglich Energie

Wie werden Sie am 3.7. im Bundestag stimmen, wenn das neue Kohleausstiegsgesetz verabschiedet werden soll? Die Mitglieder der Kohlekommission kritisieren, dass es in seiner jetzigen Version signifikant hinter dem ausgehandelten Mindestkompromiss zurückbleibt. Die nun vorgesehenen Fördermengen liegen deutlich höher als im Entwurf vereinbart.
Zudem zementiert es Kohleverstromung für 18 weitere Jahre, obgleich sie schon jetzt nur durch Subventionen von Steuerzahlenden wirtschaftlich ist. Durch öffentlich-rechtliche Verträge mit RWE und LEAG würde ein früherer Ausstieg (und er wird kommen) die Steuerzahlenden > 4 Milliarden Euro kosten, Geld welches wir dringend für den sozialverträglichen ökologischen Wandel brauchen werden, insbesondere, weil wir schon jetzt die Mittel künftiger Generationen für Konjunkturhilfen ausgeben.
Bitte denken Sie an unsere Kinder und Enkel !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Bergmann,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Kohleausstiegsgesetz, welches am Freitag den 3. Juli im Bundestag beschlossen wurde. Lassen Sie mich erklären, warum ich und meine Fraktion dem Gesetz zugestimmt haben.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, dass der Kohleausstieg sozial ausgeglichen stattfindet und die Kohleregionen gute Zukunftsperspektiven erhalten. Die Kohle ist bis heute in einigen Regionen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Umso wichtiger ist ein planbarer und verlässlicher Kohleausstieg, der Strukturbrüche vermeidet. Gleichzeitig sehen wir uns natürlich den Zielen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet und wollen dass Deutschland spätestens 2050 klimaneutral wird.

Sie merken, der Kohleausstieg ist ein hochkomplexes Vorhaben, das sehr viele Interessen berührt. Wir haben versucht, all diesen Interessen gerecht zu werden, indem wir die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (KWSB) eingesetzt haben. In der KWSB ist es gelungen, einen von einer breiten Mehrheit getragenen gesellschaftlichen Kompromiss unter Einbeziehung aller betroffenen gesellschaftlichen Gruppen zu erzielen. An der Erarbeitung der Empfehlungen beteiligt waren Vertreterinnen und Vertreter der Energiewirtschaft, von Industrieverbänden, Gewerkschaften, Umweltverbände und der Wissenschaft.

Wir können den Schalter nicht einfach umlegen und die Kraftwerke von heute auf morgen abschalten: das würde zum einen sehr hohe Entschädigungen für die Betreiber bedeuten, denn diese dürfen sich natürlich auf ihre Genehmigung verlassen. Zum anderen hätten wir die Kapazitäten gar nicht auf dem Markt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das können wir uns als hochindustrialisiertes Land nicht leisten.

Wichtig ist, dass wir mit dem jetzt Beschlossenen allen Betroffenen größtmögliche Rechtsicherheit und Planungssicherheit geben, gleichzeitig aber auch künftigen Regierungen ausreichend Gestaltungsspielraum für die Weiterentwicklung von Energie- und Klimapolitik lassen. Also Verlässlichkeit auf der einen und gleichzeitig politische Flexibilität auf der anderen Seite.

In den Jahren 2026, 2029 und 2032 wird überprüft, ob das Enddatum für alle für die Zeit nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen von Braun- und Steinkohlekraftwerken um jeweils drei Jahre vorgezogen werden und damit das Ausstiegsjahr 2035 erreicht werden kann. Erfolgt diese Entscheidung rechtzeitig – so mit den Betreibern von Braunkohlekraftwerken vereinbart – kann dieses Vorziehen des Ausstiegs ohne weitere Entschädigungen erfolgen. Auch ein Ausstieg vor 2035 bleibt möglich.

Als einziges Industrieland der Erde steigt Deutschland gleichzeitig aus der Kernenergie und der Kohleverstromung aus. Das heißt auch: Es braucht jetzt rasch einen massiven weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien. Ein wichtiger Schritt muss dazu im Herbst mit einer umfassenden Novelle des EEG erfolgen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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