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Hubertus Heil
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Frage von Enno N. •

Frage an Hubertus Heil von Enno N. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,
wie stehen Sie zu der Idee, dass Tarifverträge generell für alle des Tarifbereiches gelten sollen? Die Tarifparteien handeln einen einen Vertrag aus und dieser gilt dann für alle Betriebe und Arbeitnehmer im Tarivbereich der Branche . So wie bei unseren Nachbarn in Österreich. Bei denen funktioniert der so genannte Kollektivvertrag einwandfrei. So kann sich kein Arbeitgeber mehr durch Kündigung der Verbandsmitgliedschaft der Tarifpflicht entziehen und gleichzeitig ist das Problem der ungleichen Bezahlung von Mann und Frau ein Stück entgegengewirkt, denn jeder kann Tarifvertrag einsehen und weiss welcher Tarifgruppe er/sie angehört.
Mit freundlichem Gruß
E. N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Nöth,

vielen Dank für Ihre Frage zu einer generellen Geltung von Tarifverträgen.

Das deutsche Tarifvertragsrecht basiert auf mitgliedschaftlicher Legitimation. Das heißt, die Rechtssetzungsbefugnis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zur Rechtsetzung in Form von tarifvertraglichen Normen beruht (abgesehen von Betriebsnormen) auf der freiwilligen Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einem Arbeitgeberverband. Soweit eine Geltung tariflicher Normen auch für „Außenstehende“ angestrebt wird, bedarf es eines weiteren, die Rechtssetzung legitimierenden Aktes. Dieser liegt bei der Erstreckung von Tarifverträgen, wie im Falle der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) oder der Rechtsverordnungen nach dem AEntG, in dem staatlichen Erstreckungsakt. Dieser ist an Voraussetzungen geknüpft, wie u.a. dem Vorliegen eines öffentlichen Interesses. Nach deutschem Verfassungsrecht unzulässig wäre es, wenn Außenstehender einer normsetzenden Gewalt ausgeliefert würden, die ihnen gegenüber weder staatlich-demokratisch noch mitgliedschaftlich legitimiert ist. Vor diesem Hintergrund sehe ich es kritisch, wenn Tarifverträge auch für Nichttarifgebundene gelten würden, ohne dass eine solche Legitimation vorläge.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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