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Hubertus Heil
SPD
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Frage von Andrea G. •

Frage an Hubertus Heil von Andrea G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heil,

warum stimmen Sie nicht für den Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes und Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes?
Mit freundlichen Grüßen
A. G.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Gradtke,

vielen Dank für Ihre Frage zu dem Selbstbestimmungsgesetz.

Für mich und meine sozialdemokratischen Kolleginnen sowie Kollegen ist schon lange klar, dass das Transsexuellen-Gesetz (TSG) abgeschafft werden muss. Sehr viele Teile des Gesetzes sind durch das Bundesverfassungsgericht auch schon als nicht verfassungskonform eingestuft worden. Wir teilen diese gerichtliche Einschätzung.

Wir würden uns wünschen, eine einfachere Lösung im Personenstandsrecht PStR zu finden und das TSG somit abzulösen, denn wenn wir in diesem Land Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsmerkmalen, transsexuelle, intersexuelle Menschen, wirklich als Teil der Gesellschaft sehen wollen, dann sollten wir so fair sein, kein eigenes Gesetz zu machen, sondern dies im ganz normalen Regelwerk der Gesetze unterbringen. Doch hier blockiert bisher unser Koalitionspartner alle bisherigen Vorstöße. Bei der Reform des Personenstandsrecht Ende 2018 wollten wir gerne diese große Gesetzesnovelle angehen und das TSG damit endgültig aus der Welt schaffen. Dies war damals nicht möglich. Leider auch, weil die Reform des PStR bis Ende 2018 vom Bundesverfassungsgericht zeitlich vorgegeben war.

Dennoch geben wir uns nicht geschlagen und arbeiten gemeinsam mit unserer Justizministerin Christine Lambrecht an einer konstruktiven Lösung bis zum Ende der Wahlperiode, die den betroffenen Personen gerecht werden wird. Wir streben letztendlich einen Gesetzentwurf an, der den Betroffenen hilft und rechtlich konform ist. Wir rechnen damit, diesen Entwurf noch 2020 im Bundestag verabschieden zu können.

Der in erster Lesung beratene Gesetzentwurf der Grünen enthält neben personenstandrechtlichen Fragen auch noch das OP-Verbot bei intergeschlechtlichen Kindern. Aus unserer Sicht ist es sehr bedenklich ein solch komplexes Thema zusammen mit dem TSG regeln zu wollen. Es hat sich schon beim Diskussionsentwurf der Bundesregierung zum OP-Verbot gezeigt, dass das Thema sehr sensibel ist, sodass der mangelhafte Entwurf überarbeitet wurde und sich momentan in der erneuten hausinternen Abstimmung befindet.

Der am Freitag, 19. Juni in 1. Lesung debattierte Gesetzentwurf der Grünen enthält aber darüber hinaus andere gute Ansatzpunkte, die wir prüfen und im parlamentarischen Verfahren mit den Kollegen diskutieren werden, um ein gutes Gesamtergebnis zu erreichen. Eine Abstimmung steht derzeit dazu noch nicht an, sondern die Überweisung in die zuständigen Ausschüsse - Innen und Recht - sowie ggf. auch eine Sachverständigenanhörung.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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