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Hubertus Heil
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Frage von Heiko L. •

Frage an Hubertus Heil von Heiko L. bezüglich Verkehr

Ich lese gerade über ein Fahrverbot von Motorräder, gerade an sonn. und Feiertagen, können sie mir sagen was das bringen soll.

Viele Motorräder sind nicht besonders laut meine ist von 1987 und fährt mit 82 db und im Stand 86 db.

Hat die Regierung nicht andere Probleme, gerade jetzt in Zeiten von Corona, als den Bürger weiter unnötig zu maßregeln.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lüer,

ich danke Ihnen für Ihr Nachfrage, in der Sie Kritik an den derzeit in der Diskussion befindlichen Maßnahmen gegen Motorradlärm äußern.

Die Diskussion geht auf eine Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm zurück. Mit Beschluss des Bundesrates vom 15. Mai 2020 fordern die Bundesländer die Bundesregierung auf, sich stärker für eine Reduzierung der Lärmbelastung durch Motorräder einzusetzen. Die Bundesregierung kann zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, ob und wann sie die Anregungen zur Lärmreduktion umsetzen will. Der Bundestag ist aktuell nicht an dem Verfahren beteiligt.

Die Entschließung des Bundesrates umfasst verschiedene Punkte. So gibt es u.a. Vorschläge des Bundesrates für weiche Maßnahmen wie eine bundesweite Kampagne, damit die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer für eine angemessene Fahrweise sensibilisiert werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Strafen für Manipulationen am Auspuff deutlich zu verschärfen. Auch Motorsteuerungen an Motorrädern, die individuelles „Sound Design“ und damit störende und belästigende Geräusche erzeugen können, sollen verboten werden.

Der Bundesrat sieht außerdem dringenden Handlungsbedarf, für besondere Konfliktfälle Geschwindigkeitsbeschränkungen und zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen aus Gründen des Lärmschutzes zu ermöglichen. Hierbei handelt es sich um eine Bitte des Bundesrates an die Bundesregierung, die einschlägigen Regelungen anzupassen. Also keinesfalls um bereits beschlossene Maßnahmen. Es ist jedoch nicht zu befürchten, dass aufgrund einzelner lauter Motorradfahrerinnen oder Motorradfahrer direkt Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Durchfahrtverbote an bestimmten Strecken auferlegt werden. Vielmehr erfolgt bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Lärm die Beurteilung der Lärmsituation anhand jahresbezogener Mittelungspegel. Lärmspitzen durch Motorräder werden so nicht erfasst und können daher als Begründung für verkehrsrechtliche Maßnahmen wie beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen oder zeitlich beschränkte Verkehrsverbote an Sonn- und Feiertagen nicht herangezogen werden.

Im Koalitionsvertrag mit der Union haben wir vereinbart, den durch Mobilität verursachten Lärm deutlich zu reduzieren. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist vollkommen klar, dass die Mehrzahl der Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer einen verantwortungsbewussten Umgang mit ihrem Hobby pflegt. Leider gibt es aber auch Fahrerinnen und Fahrer, die beispielsweise mit illegal modifizierten Auspuffanlagen oder unangemessener Fahrweise unterwegs sind. Dieses rücksichtslose Verhalten belastet Anwohnerinnen und Anwohner und schadet letztlich allen Fahrerinnen und Fahrern. Denn diese zusätzlichen Lärmemissionen tragen dazu bei, die gesellschaftliche Akzeptanz des Motorradfahrens zu reduzieren.

Der gute Klang einer Maschine ist vielen Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer wichtig. Aktuell sind aber etliche Motorräder bereits ab Werk „laut“. Nach einem EU-Beschluss müssen Motorräder, die seit 1.1.2016 neu zugelassen wurden, den Grenzwert von 77 dB(A) einhalten. Bis zum Jahr 2024 soll dieser auf 68 dB(A) abgesenkt werden. Viele Hersteller nutzen die aktuellen Zulassungs- und Messverfahren dahingehend aus und erhöhen den Lärmpegel der Maschinen außerhalb des Messbereichs. Diese Maßnahmen sind legal und können von den Zulassungsbehörden bei der Typprüfung nicht beanstandet werden. Als SPD-Bundestagsfraktion sehen wir auch die Hersteller in der Pflicht zu zeigen, was technisch in Sachen geringerer Lautstärke machbar ist oder leisere Nachrüstlösungen anzubieten. Den in der Entschließung des Bundesrates geforderten Grenzwert von maximal 80 db(A) über alle Betriebszustände für neue Motorräder gilt es daher zu prüfen.

Beim Lärm ist der Fokus auf einzelne Verkehrsteilnehmende jedoch nicht zielführend. Mit Stand 2020 gibt es 4,5 Millionen zugelassene Krafträder in Deutschland. Dem gegenüber gibt es 47,7 Millionen gemeldete Pkw. Rücksichtlose Fahrerinnen und Fahrer gibt es nicht nur auf dem Motorrad, sondern auch im Auto. Um Verkehrssünder generell besser zur Verantwortung zu ziehen, muss mit wirksamen Polizeikontrollen gezielt angesetzt werden. Das dafür notwendige Personal muss entsprechend vorgehalten werden.

Wenn sich die Bundesregierung mit gesetzlichen Maßnahmen zur Lärmreduktion befasst, wird sich auch der Bundestag im parlamentarischen Verfahren damit beschäftigen. Erst dann wird sich zeigen, welche Vorschläge zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm tatsächlich auf dem Tisch liegen. Wir von der SPD werden uns stets für sinnvolle Maßnahmen zur Lärmreduktion einsetzen. Dafür benötigen wir eine Gesamtlärmbetrachtung. Es muss uns immer darum gehen, die verschiedenen Interessen sorgfältig abzuwägen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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