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Hubertus Heil
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Frage von Paul M. •

Frage an Hubertus Heil von Paul M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Unter ihrer Vorgängerin Andrea Nahles wurde die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt. Von den anfänglichen Absichten ist leider wenig umgesetzt worden. Das Gesetz sollte nach 2 Jahren auf seine Wirkung hin untersucht werden. Hat eine solche Untersuchung stattgefunden? Zu welchem Ergebnis ist man dabei gekommen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Gerne möchte ich Ihre Frage beantworten. Mit dem Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze, das am 1. April 2017 in Kraft getreten ist, hat die Bundesregierung das Ziel verfolgt, Leiharbeit auf ihre Kernfunktion als Instrument zur zeitlich begrenzten Deckung des Arbeitskräftebedarfs zu orientieren und dem Missbrauch von Werkverträgen entgegenzuwirken.
Die Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wird derzeit, wie in § 20 AÜG vorgesehen und im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, wissenschaftlich evaluiert. Mit der Durchführung der Evaluation wurde ein Forschungskonsortium bestehend aus dem Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung e.V. (IAW) und dem Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH (infas) beauftragt. Das Forschungskonsortium wird von Herrn Professor Lutz Bellmann wissenschaftlich beraten.
Ein zentraler Punkt des Evaluationskonzeptes sind die Wirkungen der Änderungen im AÜG. Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die Einführung der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten und die Neuregelungen zur Gleichstellung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mit vergleichbaren Stammarbeitnehmern im Einsatzbetrieb hinsichtlich des Arbeitsentgelts (Equal Pay). Aber auch weitere Neuregelungen sind Gegenstand des Forschungsvorhabens. Die Befragungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie von Ver- und Entleihern sollen im Jahr 2020 durchgeführt werden. Der Forschungsbericht wird nicht vor Ende 2021 vorliegen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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