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Hubertus Heil
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Frage von Peter F. •

Frage an Hubertus Heil von Peter F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Hallo Herr Heil

meine Frage wäre nachdem sie ja den selbständigen Unternehmer eine gewisse Summe geschenkt haben frage ich mich ob sie das auch für den normalen Arbeiter tun ich verdiene 1153 euro netto im Monat wenn ich jetzt berechne was mir bei den 60% übrig bleibt wird mir gerade schlecht wie wäre es denn wenn der Staat für die restlichen 40% aufkommen würde dem Unternehmer haben sie ja auch 9000 beziehungsweise 15000 Euro geschenkt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Franz,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zu der Thematik der Unterstützung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die Kurzarbeitergeld während der Zeiten des Coronavirus beziehen.

Ihrer Anfrage zu Folge gehe ich davon aus, dass Sie von Kurzarbeit betroffen sind. Mir ist die herausfordernde Lage bekannt, dass viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch das Kurzarbeitergeld in eine schwierige Zeit gekommen sind.

Kurzarbeit rettet den Beschäftigten aber auch ihren Beruf, da Kündigungen vermieden werden! Wir sehen das im Moment gerade in Ländern, wo es keine Kurzarbeit gibt und die Arbeitslosigkeit rasant ansteigt. Dabei lasse ich aber nicht aus dem Blick, dass Kurzarbeit ein starker Einschnitt für das Unternehmen und alle Beschäftigten ist.

Darum wird befristet bis zum 31. Dezember 2020 das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der aktuellen Situation weniger als 50 Prozent arbeiten. Dann wird das Kurzarbeitergeld ab dem 4. Bezugsmonat auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent erhöht).

Auch möchte ich Ihnen gerne folgende Alternativen nahelegen. Sie können, neben dem Kurzarbeitergeld sich eine Arbeit in einem anderen Bereich suchen, in dem gerade Leute gebraucht werden. Das lohnt sich. In den sogenannten systemrelevanten Branchen, wie Lebensmittel oder Pflege, können Sie bis zur Höhe Ihres vorherigen Einkommens hinzuverdienen.

Wenn Ihnen das nicht möglich ist, können Sie auf die Unterstützung unseres starken Sozialstaates bauen. Sie können jetzt schnell und unbürokratisch eine Hilfe vom Jobcenter bekommen. Das funktioniert wie ein Kombilohn. Ihr Kurzarbeitergeld wird aufgestockt bis zum Niveau der Grundsicherung. Das Jobcenter berücksichtigt auch Ihre Mietkosten. Ich versichere Ihnen, dass niemand aufgrund der Krise aus seiner Wohnung ausziehen muss. Lassen Sie sich helfen! Das ist ihr gutes Recht. Den Antrag können sie per E-Mail oder per Brief bei Ihrem Jobcenter stellen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

 

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