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Hubertus Heil
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Frage von Ulrich K. •

Frage an Hubertus Heil von Ulrich K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

Auf change.org läuft eine Petition mit mittlerweile 2.650 Unterstützern.

Darin wird Kurzarbeitergeld auch für Minijobber ("450-Euro-Jobs") und Werkstudenten gefordert:

http://chng.it/mKNGvqvP

Für 6,74 Millionen Minijobber mit einem 450-Euro-Job steht jetzt die Existenz auf dem Spiel. Denn Minijobber erhalten in der Corona-Krise keinerlei Hilfen vom Staat und kein Kurzarbeitergeld.

Auch sogenannte "Werkstudenten", also Studenten mit einem Verdienst ab 450,01 Euro sind von der Kurzarbeitergeld-Regelung betroffen. Diese Personengruppe geht ebenso leer aus wie die Minijobber.

Damit werden die Schwächsten in unserer Gesellschaft, also die Personen die am dringendsten Hilfen nötig hätten, noch weiter an den Rand gedrängt. Allein die Begründung der Minijob-Zentrale in schönstem Beamtendeutsch ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die regelmäßig hart jobben, um sich über Wasser halten zu können.

Wir fordern eine sofortige Gesetzesänderung und eine Gleichstellung von Minijobbern und Werkstudenten zu anderen Arbeitnehmern. Ansonsten ist das ganze schöne Gerede von "Solidarität" nur Makulatur!

Es würde uns sehr interessieren, wie ihre grundsätzliche Einstellung zu dem Thema ist? Besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Gesetzesänderung anlässlich der Corona-Pandemie?

Mit freundlichen Grüßen,
Ulrich Koppe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem Thema Kurzarbeitergeld für Minijobs und Werkstudierende.

Für mich ist klar, auch Minijobs tragen zum Lebensunterhalt bei und wenn sie wegfallen, entstehen Lücken Allerdings können wir Kurzarbeitergeld nicht für die Minijobs und Werkstudierenden zahlen. Lassen Sie mich kurz erklären warum.

Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit. Es wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. Diese Beiträge leisten Betriebe und Beschäftigte in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Sie dürfen also auch nur für sie verwendet werden.

Für Werkstudenten sind wie für geringfügig Beschäftigte keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abzuführen. Dementsprechend besteht aber auch kein Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die Zahlung von Kurzarbeitergeld für Werkstudenten ist daher nicht möglich. Vielmehr sollte im Einzelfall geprüft werden, ob die Tätigkeit der Werkstudenten nicht auch während der Kurzarbeit weitergeführt werden kann.

Wenn Sie Unterstützung bei der Sicherung Ihrer Existenz brauchen, geht auch das im Moment unbürokratisch. Wir haben den Zugang zur Grundsicherung vereinfacht, damit jetzt niemand in existenzielle Not gerät. Was heißt das konkret? Die Jobcenter verzichten vorübergehend auf die Prüfung von Vermögen und es muss auch niemand aus seiner Wohnung ausziehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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