Frage an Hubertus Heil von KARL H. bezüglich Gesundheit
Hallo HERR HEIL
Meine Frau bekommt u.a.durch die Kindererziehungszeiten für 3 Kinder 106,46 Euro und muß z.Zt. einen Krankenkassenbeitrag von 7,18 Euro zahlen.
Muß meine Frau ab dem 01.01.2009 dann auch den vorgesehenen Einheits- pauschalbetrag bezahlen, oder gelten bei dieser Minimalrente andere Kriterien?
Wie mir von einem CSU Politiker erklärt wurde, müsse auch meine Frau den Einheitssatz bezahlen und sich dann den Betrag der über die Rentenhöhe hinausgeht, wieder durch Antragstellung zurückholen.
Das finde ich für ältere Personen als eine Zumutung und Belastung. Sollte diese Auskunft wiklich wahr sein, so bitte ich Sie darauf hinzuwirken, daß solche Belastungen älteren Menschen, bei einer so geringen Rente, erspart bleiben.
DANKE
KARL HERBERICH
Sehr geehrter Herr Herberich,
vielen Dank für Ihre Anfragen auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Über Ihren persönlichen Fall bin ich nicht ausreichend informiert. Sehen Sie es mir daher bitte nach, dass ich dazu keine Stellung nehmen kann.
Generell ist es jedoch so, dass im Zuge der Gesundheitsreform mehrere Modelle diskutiert wurden. Eines davon war die sog.Kopfpauschale, für die sich die CDU/CSU eingesetzt hatte. Dabei war vorgesehen, dass es eine vom Einkommen der Versicherten unabhängige Beitragspauschale geben sollte. Wer diese nicht zahlen kann, sollte sich das Beitragsgeld teilweise über staatliche Transfers zurückholen können. Dieses Modell hat sich jedoch nicht durchgesetzt.
Ab dem 1.1.2009 gilt nun folgende Regelung: Der Beitragssatz für die Krankenkasse ist abhängig vom Einkommen des Versicherten, d.h. für Rentner abhängig von ihrer Rente. Neu ist allerdings, dass der Prozentsatz des Beitrags für die Krankenversicherung nicht mehr wie bisher von den Kassen selber festgelegt wird, sondern per Verordnung vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle Kassen festgesetzt wird. Somit gibt es einen einheitlichen Beitragssatz, der aber abhängig vom jeweiligen Einkommen des Einzelnen ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit Ihre Fragen beantworten konnte. Sollten Sie für Ihren konkreten Fall noch weitere Informationen benötigen, dann bitte ich Sie, sich vertrauensvoll an die für Ihren Wahlkreis Aschaffenburg zuständige Abgeordnete, meine Kollegin Heidi Wright, MdB, zu wenden. Sie wird Ihnen sicherlich gerne weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB