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Hubertus Heil
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Frage von Inge C. •

Frage an Hubertus Heil von Inge C. bezüglich Soziale Sicherung

In Zeiten von Corona würde ich mir wünschen, wenn die SPD sich wieder auf die Unterstützung der Belange der nicht betuchten Mitglieder unserer Gesellschaft konzentrieren würde. Wenn ein Mieter sein Einkommen ganz oder teilweise verliert und seine Miete dann nur noch teilweise oder garnicht mehr zahlen kann, soll der Staat ihm einen Ausgleich zahlen, damit der Vermieter, der diese Miete beispielsweise braucht, um damit seinen Immobilienkredit zu bedienen, nicht durch diese Schulden des Mieters selbst zum säumigen Schuldner wird und dann die Bank am Ende, weil ihre Kredite nicht mehr bedient werden, sich beim Staat Unterstützung einfordert. Für mich geht Bürgerrettung definitiv vor Bankenrettung! Bitte gestalten Sie die Gesetze, die Sie erlassen, dementsprechend!
Nur dann, wenn Sie den Bürgern deutlich machen können, dass Sie für diese direkt Unterstützung leisten, und nicht für die großen Unternehmen am Ende der Kette, dann sind sie wieder irgendwann wählbar!
Eine Bitte habe ich noch: wenn Sie öffentlich verkünden, dass Kündigungen von Mietern aufgrund von Mietschulden aufgeschoben werden sollen, sagen Sie das bitte auch so direkt, weil die Mietschulden häufen sich ja nur an, wenn die Mieter nichts mehr zahlen aufgrund Ihrer Ankündigung, dass es keine Kündigungen geben darf zur Zeit.
Wenn ein Mieter z.B. 500 € Miete zahlen muss und das 6 Monate nicht macht, weil er ja in der Zeit nicht gekündigt werden kann, hat er Mietschulden in Höhe von 3000 €,
wie soll er das denn jemals abzahlen, wenn er danach weiter 500 € monatlich zahlen muss!
Und wie soll ein Vermieter, der die Wohnung per Kredit finanziert hat, seiner Bank erklären, dass er für 6 Monate die Raten nicht zahlen kann, weil sein Mieter die Miete nicht zahlen kann???
Am Ende der Kette erklärt dann die Bank, dass sie dringend eine Finanzspritze vom Staat braucht, weil sie sonst insolvent geht. Das wäre vermeidbar gewesen, wenn der Staat direkt dem Mieter das Geld gegeben hätte, was er braucht, um die Miete zu bezahlen....
Das wäre auch sinnvoll, weil inzwischen hätte dann der Mieter auch die Wohnung nicht mehr!
Bitte berücksichtigen Sie diese Zusammenhänge bei Ihren zukünftigen Entscheidungen!

Vielen Dank,
Inge Clasen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Clasen,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zu dem Thema Mietzahlungen während der Corona-Pandemie.

Die Covid-19-Pandemie stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen und es gilt jetzt, gemeinsam deren Auswirkungen zu bewältigen. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass niemand Angst haben muss, wegen Covid-19-bedingter Einkommensausfälle oder Umsatzeinbußen seine Wohnung oder seinen Gewerberaum zu verlieren. Einstimmig hat der Deutsche Bundestag deshalb am 25. März2020 beschlossen, dass Mieterinnen und Mietern wegen im Zeitraum vom 01. April 2020 bis 30. Juni 2020 Corona-bedingt ausbleibender Mietzahlungen nicht gekündigt werden kann.

Wir wissen, dass viele Vermieter auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, etwa weil die Mieteinnahmen ein Teil der Altersvorsorge sind oder weil die Wohnung finanziert ist und Darlehnsraten zu bezahlen sind. Gerade deshalb sieht unsere Gesetzesregelung hohe Hürden vor für eine Stundung der Mieten der Monate April bis Juni 2020: Der Mieter muss nachweisen, dass seine Zahlungsschwierigkeiten allein Corona-bedingt sind und nicht andere Gründe haben. Auf Grund der umfangreichen Hilfen des Bundes und der Länder, wie der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Direktzuschüssen, günstigen Krediten und Steuererleichterungen, gehen wir zudem davon aus, dass sich der Personenkreis betroffener Mieterinnen und Mieter in Grenzen hält. Zudem haben wir nicht wie von vielen gefordert einen Mietverzicht geregelt, sondern nur eine Stundung, d.h. nicht bezahlte Mieten sind nach Ablauf des Moratoriums nachzubezahlen inklusive Verzugszinsen. Und bei Vermietern, die die Mieteinnahmen zur Finanzierung des Wohnungskaufes benötigen, kommt das ebenfalls jetzt neu beschlossene Leistungsverweigerungsrecht bei Darlehnsverträgen in Betracht. Danach kann ein Verbraucher die Zahlung von Darlehnsraten verweigern, wenn er diese wegen der Covid-19-Pandemie nicht mehr bezahlen kann.

Wir müssen in dieser schwierigen Zeit allen Mieterinnen und Mietern sowohl von Wohnraum als auch von Gewerberäumen die Sicherheit geben, dass sie ihre Wohnung oder ihre Firmenräume nicht wegen unverschuldeter Covid-19-bedingter Einkommenseinbußen verlieren. Es geht jetzt darum, Mieterinnen und Mietern sowie Firmen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen. Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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