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Hubertus Heil
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Frage von Tamara S. •

Frage an Hubertus Heil von Tamara S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Heil,

mich beschäftigt die Frage, ob die Arbeitslosigkeit vieler Bürger später angerechnet wird und nachgeholt werden muss, oder ob es dafür in der momentanen Situation eine andere Regelung geben wird.

Ich wünsche Ihnen viel Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen
T.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Sammler,
vielen Dank für Ihre Frage. Entschuldigen Sie bitte meine späte Rückmeldung, da mich aktuell sehr viele Zuschriften erreichen, kann ich erst leider jetzt antworten.

Wer arbeitslos ist, hat es in dieser Zeit während der Corona-Pandemie schwer, neue Arbeit zu finden. Ich habe mich im Sozialschutz-Paket II dafür eingesetzt, dass soziale Härten abgefedert werden und das Arbeitslosengeld um 3 Monate verlängert wird. Denn aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitsuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.

Damit sichern wir das Versprechen des Sozialstaates und stehen allen zur Seite, die den Sozialstaat brauchen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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