Frage an Hubertus Heil von Ulrich B. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Heil,
Menschenrechte Resolution 217 A Artikel 20 Abs. 2 Niemand darf gezwungen werden , einer Vereinigung anzugehören. Wie bringen Sie das mit dieser ekeligen Zwangsmitgliedschaft zur IHK unter einen Hut. Hat nicht derjenige der diese beführwortet ein Problem mit Demokratie und Menschenwürde. Warum läuft es in den anderen EU Ländern und beim Bauernverband mit freiwilliger Mitgliedschaft prima. Das sich die Zwangsmittgliedschaft nicht bewährt hat sieht man am besten an der Wahlbeteiligung die ständig abnimmt Berlin 4,5 % das ist doch lächerlich und zeigt wie es den Unternehmern leid ist mit diesem ekeligen Zwang. Kein Vorstand eines Kaninchenzüchtervereins würde hier den Verein vertreten. Warum werden den die Menschenrechte in unserem Land nicht eingehalten ?? Mir persönlich hat die IHK Augsburg einen Haftbefehl angedroht das Ausland lacht darüber. Muß es den soweit kommen ? Gerne lade ich Sie zu einem sachlichen Gespräch am 3 .11.07 um 12 Uhr nach Stuttgart vor die IHK ein.
Mit freundlichen Grüßen
Britzelmair Ulrich
Sehr geehrter Herr Britzelmaier,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK), auf die ich Ihnen sehr gerne antworten möchte.
Im IHK-Gesetz ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bundesgesetzlich geregelt. Danach gehören laut § 2 Abs. 1 IHK-Gesetz natürlich Personen, Handelsgesellschaften, andere nicht rechtsfähige Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der IHK entweder eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte oder eine Verkaufsstelle unterhalten, zur Industrie- und Handelskammer.
Das Kammerwesen entspricht durchaus dem Selbstverwaltungsgedanken des Grundgesetzes. Für die Beantwortung Ihrer Frage besonders interessant ist aber vor allem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.12.2001, in dem die Pflichtmitgliedschaft bei den IHK für verfassungsgemäß erklärt wurden. Ich gehe davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen sorgfältig und voll und ganz im Einklang mit den Menschenrechten trifft. In diesem Sinne stellen weder die Bundesregierung noch die sie tragenden Koalitionsparteien die gesetzlich geregelte Mitgliedschaft aller Unternehmen in der IHK in Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB