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Hubertus Heil
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Frage von Horst L. •

Frage an Hubertus Heil von Horst L. bezüglich Familie

Stereotyp lehnten Bundesregierungen und Bundestag bisher alle Petitionen zur Praxis des Elternunterhaltes in Deutschland ab, weil angeblich kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe.

Welche Möglichkeiten sehen Sie um Betroffenen besser zu helfen ???

Mit freundlichen Grüßen

Horst Lucht
Mitglied der Schutzgemeinschaft für Elternunterhaltspflichtige e.V.
Schufu

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Lucht,

vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

Ich nehme an, dass Ihre Frage auf die Stichtagsregelung zum Elterngeld abzielt. Gesetze bzw. die Anwendung neuer Regelungen erfolgen immer zu einem konkreten Stichtag, ab dem das Gesetz anzuwenden ist. Gerade bei den Familienleistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum gebunden, das heißt, das Gesetz gilt erst für Geburten von dem festgelegten Stichtag an.

Die Finanzierung des Elterngeldes wurde für Geburten ab 01.01.2007 berechnet. Eine Ausweitung des Personenkreises wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen. Die Neuberechnung bzw. Neufeststellung von Elterngeld für Kinder, die vor dem 01.01.2007 geboren wurden, hätte einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungs- und damit Kostenaufwand bedeuten, deren Bewältigung angesichts der schwierigen Situation des Bundeshaushalts sehr schwer gefallen und deutlich über den in der Koalition vereinbarten jährlichen Finanzrahmen hinaus gegangen wäre.

Vor allem aber die erhebliche administrative Last, die aufgetreten wäre, wenn man zum 01.01.2007 einen gleitenden Übergang vom Erziehungsgeld auf das Elterngeld in jedem einzelnen Fall angestrebt hätte, wäre ins Gewicht gefallen. Alle Eltern, die bereits 2006 einen Antrag auf Erziehungsgeld gestellt und diesen bis Dezember 2006 bezogen hatten, hätten zum Jahreswechsel dann einen weiteren Antrag auf Elterngeld stellen müssen, der nach ganz anderen Voraussetzungen und Berechnungsmethoden gewährt worden wäre. Mehr noch: Auch Eltern, deren sechsmonatiger Erziehungsgeldanspruch bereits vollständig abgegolten wurde, hätten zum Jahreswechsel ggf. noch einmal einen neuen Antrag auf Elterngeld stellen können - z. T. für nur wenige Wochen restlicher Zahldauer.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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