Frage an Hubertus Heil von Wolfgang P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Heil,
mein Schwager ist in Japan Gewerbetreibender. Seine Steuererklärung bekommt er als verheirateter mit 2 Kindern und 2 Häusern auf ein DIN A4 Blatt. warum ist das bei uns nicht möglich?
Wußten Sie Herr Heil, dass sich in den letzten 20 Jahren die Paragrafen im EStG in etwa verdoppelt haben? Glauben Sie dass das nötig war? Kann man das nicht wesentlich vereinfachen?
Sehr geehrter Herr Press,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum deutschen Steuerrecht, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.
Zunächst jedoch bitte ich um Verständnis, dass ich mich zu den steuerlichen Regelungen Japans nicht äußern kann.
Sicherlich ist es nicht von der Hand zu weisen, dass das Einkommenssteuergesetz (EStG) über die letzten Jahre hinweg umfangreicher geworden ist. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse komplexer geworden sind und infolge diese Komplexität auch in den steuerrechtlichen Normen ihren Niederschlag findet. Zum anderen werden Regelungsbedarfe seitens der Europäischen Union an uns herangetragen. Ein dritter Grund ist das maßgebliche Streben nach Einzelfallgerechtigkeit, das nicht zuletzt auch die Rechtsprechung immer wieder einfordert. Für die unkomplizierten Lebenssituationen hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer vereinfachten Einkommenssteuererklärung geschaffen, die mit einem zweiseitigen Formular auskommt (s. http://www.formulare-bfinv.de/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB