Frage an Hubertus Heil von Rudolf W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
Ich beziehe mich auf Ihre Antwort betreffend meine letzte Frage an Sie vom 3.4.2007 und Ihre Antwort vom 23.5.2007 und gleichzeitig auch auf Ihre Antwort an Herrn Dieter Machmüller vom 24.5.2007.
Zitat aus Ihrer Antwort an Dieter Machmüller
Wie gesagt, eine Legaldefinition sog. "versicherungsfremder Leistungen" gibt es nicht, sondern lediglich unterschiedliche Meinungen und Auffassungen dazu. Der VDR (bzw. heute die Rentenversicherung Bund) zählt dazu unter anderem:
Ende des Zitates
Nun frage ich Sie, wer hat diese versicherungsfremden Leistungen der Rentenversicherung aufgepfropft. Wer ist zuständig für die "Legaldefinition versicherungsfremder Leistungen".
Warum wollen Sie keinen Handlungsbedarf in dieser Sache sehen und wollen nur im Rahmen ihrer parlamentarischen Verantwortung entscheiden. SPD und CDU haben heute die Mehrheit und würden diese Entscheidungen fällen können, so sie denn wollten.
Muss es nicht Aufgabe einer Sozialpolitik sein, in der Vergangenheit begangenes Unrecht wieder zu heilen? Waren nicht SPD und CDU stets gemeinsam an diesen Ungerechtigkeiten beteiligt(Bundestag und Bundesrat)?
Wieso kommt die Hans Böcklerstiftung zu der Meinung, dass die versicherungsfremden Leistungen noch immer nicht voll durch den Bundeszuschuss gedeckt seien? Noch in (Böckler Impuls 06/2005) steht geschrieben, dass 40 % der Rentenausgaben der GRV keine Aufgaben de Rentenversicherung seien.
Bitte geben Sie nicht wieder ausweichende oder abwiegelnde Antwort auf meine Frage und werden Sie bitte mal konkret!
mfg Rudolf Wöhrle
Sehr geehrter Herr Wöhrle,
Ich bin der Ansicht, dass ich meinen Standpunkt zu diesem Thema bereits deutlich formuliert habe.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB