Frage an Hubertus Heil von Bodo T. bezüglich Gesundheit
Da Sie bei der Abstimmung der Gesundheitsreform zugestimmt haben, hoffe ich, dass Sie sich umfassend sachkundig gemacht haben. Dann können Sie vielleicht meine Frage beantworten:
Aus welcher Quelle werden die zukünftigen Verwaltungskosten für den Gesundheitsfond bezahlt. Meine Befürchtung ist, das diese Kosten von den Versicherungsbeiträgen bezahlt werden. Falls dem so wäre, würde ca. 20 bis 30% weniger Geld bei der GKV landen, das würde bedeuten, dass die GKV weniger Mittel zur Verfügung stehen würden, als vor der Reform. Wenn dem so wäre dann ist die Reform eine Mogelpackung.
Mit freundlichen Grüßen
Bodo Trebuss
Sehr geehrter Herr Trebuss,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Verwaltungskosten für den Gesundheitsfonds. Gerne möchte ich Ihnen darauf antworten.
Ihre geäußerten Befürchtungen, dass die Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 zu einer Erhöhung der GKV-Beiträge führt, sind unbegründet. Der Gesundheitsfonds ist nicht, wie es teilweise aufgefasst wird, eine Behörde, sondern es handelt sich vielmehr um eine virtuelle Stelle zur Bündelung der Krankenversicherungsbeiträge der Mitglieder der GKV. Die Verwaltungskosten des gesamten Systems der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Übrigen gedeckelt auf 5,8 % der Versichertenbeiträge. D. h. dieser Anteil der Versicherungsbeiträge darf maximal pro Jahr für die Organisation der Verwaltung der Krankenversicherung eingesetzt werden. Derzeit liegen die Verwaltungskosten sogar unter diesem Grenzwert. Ihre Schätzung von 20 – 30 % der Versichertenbeiträge greift damit deutlich zu hoch. Mit der von
Ihnen vermuteten Größenordnung werden eher die gesamten Arzneimittelkosten abgedeckt, nicht aber die Verwaltung.
Der Fonds wird beim bereits bestehenden Bundesversicherungsamt als Verrechnungsstelle in Form eines EDV-Programms eingerichtet werden. Dies wird bereits jetzt in gleicher Weise für den Risikostrukturausgleich zwischen den Ländern gehandhabt. Es handelt sich dabei um einen virtuellen Verrechnungsposten, an den die einzelnen Krankenkassen bargeldlos ihre Versichertenbeiträge überweisen. Die Beiträge werden über diesen Posten gebündelt und anschließend erneut bargeldlos an die Kassen gerecht verteilt.
Im Ergebnis kommt es demnach zu keinem höheren Verwaltungsaufwand, es muss lediglich die Programmsoftware angepasst werden, die im Zuge des neuen, gerechteren Risikostrukturausgleichs ohnehin erneuert werden muss. Hinzu kommt, dass sogar ein bislang bestehendes Element des Finanzausgleichs – der so genannte Hochrisikopool – mit dem neuen Risikostrukturausgleichsystem abgeschafft wird. Zu befürchten ist demnach auf Grund der oben genannten Verwaltungskostenbeschränkung von den Versicherten keine Beitragsbelastung.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB