Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD
93 %
825 / 887 Fragen beantwortet
Frage von Hans-Günther F. •

Frage an Hubertus Heil von Hans-Günther F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Heil,

wie Sie selber wissen, steigt die Altersarmut in unserer Bundesrepublik stetig an. Maßnahmen dagegen kann ich weder von Ihnen noch von Ihren Kolleginnen oder Kollegen feststellen. Deshalb habe ich die große Bitte mir einmal zu beantworten, was Sie diesbezüglich in der Zukunft unternehmen wollen oder vielleicht sogar unternommen haben. Sie sind doch sicher auch der Meinung, dass es so nicht weitergehen kann. Wo soll das in 10 oder 20 Jahren enden? In Dänemar zB gibt es eine Volksrente von 1500 € / Monat, egal wie lange jemand gearbeitet hat. Und einen festen und sicheren Arbeitsplatz in Deutschland zu finden, mit dem man die Beitragsjahre erfüllt, wird immer schwieriger. Also, wie geht das weiter? Sie müssen da doch irgendeine Vorstellung haben!

Danke schön!

Mit freundlichen Grüßen
H-G F.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage rund um das Thema Altersarmut. Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Fragen.

Sie sprechen ein sehr wichtiges Thema an, mit dem ich mich viel auseinandergesetzt habe und bereits einige Maßnahmen auf den Weg gebracht habe.
Die vor kurzem beschlossene Grundrente hier ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen die Altersarmut. In der Grundrente soll die Anerkennung von Arbeit und Lebensleistung Ausdruck finden, das ist die politische Hauptzielrichtung des Grundrentenkonzepts. Damit das Altersarmutsrisiko bei den Berechtigten zudem verringert wird, muss die Grundrente mit zusätzlichen Maßnahmen flankiert werden.

Denn wenn die Kosten für die Wohnung überdurchschnittlich hoch sind, oder wenn z. B. aufgrund einer Behinderung besondere individuelle Bedarfe bestehen, kann es sein, dass die Rente auch mit Grundrentenzuschlag nicht all das abdeckt. Die Bundesregierung hat bereits - auch auf meine Initiative hin - eine regelmäßige Dynamisierung des Wohngeldes umgesetzt. Da das Wohngeld bislang - anders als die Rente - nicht dynamisch, sondern starr war, konnten Rentnerinnen und Rentner durch die jährlichen Rentenanpassungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld ab dem nächsten Jahr regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeldbezug wirklich zu unterstützen.

Ein zweiter wirksamer Schritt ist nun die Einführung eines Freibetrags beim Wohngeld. Damit soll künftig gewährleistet werden, dass Einkommensverbesserungen durch die Grundrente auch bei Wohngeldempfängern ankommen und nicht durch die Anrechnung als Einkommen beim Wohngeld aufgezehrt werden. Dadurch wird langjährig Rentenversicherten weitergehender als bisher die Möglichkeit eröffnet, Wohngeld als ergänzende Leistung zu beziehen. Für alle, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Zeiten in anderen verpflichtenden Alterssicherungssystemen erworben haben, beträgt dieser Freibetrag abhängig von den individuellen Einkünften mindestens 100 Euro und maximal 216 Euro (50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1) monatlich.

Daneben wird die Grundrente durch die Einführung eines Freibetrags im SGB XII flankiert. Hierzu wird für langjährig Versicherte bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Hilfe zum Lebensunterhalt ein Betrag zwischen 100 Euro und 216 Euro vom Einkommen abgesetzt. Dieser Freibetrag wird abhängig von der individuellen Rentenhöhe gewährt und setzt sich zusammen aus einem Sockelbetrag i. H. v. 100 Euro zuzüglich 30 Pro-zent der darüber hinaus gehenden Ansprüche aus der gesetzlichen Rente. Maximal beträgt der Einkommensfreibetrag 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1 (derzeit 216 Euro). Damit wird sichergestellt, dass nach langjähriger Versicherung monatlich tatsächlich mehr Geld zur Verfügung steht, als der aktuelle Grundsicherungsbedarf. Die Einführung eines entsprechenden Freibetrages wird auch bei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nachvollzogen.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD