Frage an Hubertus Heil von Gabriele H. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil,
mein ganzes Leben lang habe ich, ledig, keine Kinder, gearbeitet, nämlich:
24 Jahre lang als Bürokauffrau, Sekretärin, Chef-Sekretärin, Assistentin der Geschäftsleitung, jeweils im Angestelltenverhältnis, und somit in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt (pünktlich zu meinem 40. Geburtstag wurde mir gekündigt!)
sowie
22 Jahre lang als Solo-Selbstständige (Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG) mit meinem Schreibbüro. Hiermit habe ich meinen bescheidenen Lebensunterhalt allein bestritten, jedoch NICHT MEHR in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen KÖNNEN, um auf gar keinen Fall Leistungen des Staates in Anspruch nehmen zu müssen.
Somit habe ich den Staat 22 Jahre lang entlastet (KEINE Sozialleistungen in Anspruch genommen, hingegen Einkommensteuer und Verbrauchsteuern an den Staat entrichtet!), dies muss nach einer Lebensarbeitszeit/Lebensleistung von 46 Jahren gewürdigt werden!
Was beabsichtigen Sie, HIER zu tun?
Sollen Menschen, die aufgrund ihrer unterbrochenen Biografie nur 20, 25 oder 30 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen konnten, genauso behandelt werden wie Menschen, die gar nicht gearbeitet bzw. gar nichts in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben?
Um Ihre zügige Antwort bitte ich Sie, da ich Sie bereits am 25.02.2019 angeschrieben habe und kurz vor dem regulären Renteneintritt stehe.
Einen schönen Tag wünscht Ihnen
G. H.